Verträge gekündigt: Broadcom gibt nach Monaten doch klein bei
Der Chipkonzern Broadcom beugt sich dem zunehmenden Druck aus Brüssel. Das Unternehmen erklärte sich jetzt bereit, mehrere Exklusiv-Verträge mit Kunden zu beenden, die den Kern der Vorwürfe über Verletzungen des Wettbewerbsrechts ausmachen.
Die EU-Wettbewerbskommission untersucht bereits seit einiger Zeit die Geschäftspraktiken Broadcoms. Stein des Anstoßes sind in erster Linie Exklusivverträge, mit denen der Anbieter verschiedene Konkurrenten aus dem Markt drängen könnte. Hersteller von Fernsehern, Set-Top-Boxen und Routern bekommen hier teils früher Zugang zu bestimmten Technologien und besondere Rabatte, wenn sie bestimmte Bauteile ausschließlich bei Broadcom einkaufen.
Vor allem sechs Verträge hatte man in Brüssel dabei im Visier und forderte den Chipkonzern bereits im vergangenen Herbst auf, diese binnen 30 Tagen zu beenden. Nun reagiert Broadcom zwar spät, aber immerhin doch, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die Vereinbarungen sollen komplett aufgelöst und anschließend wohl neu verhandelt werden.
Broadcom hat bisher stets zurückgewiesen, dass die Abkommen mit den Kunden andere Anbieter benachteiligen. Auch der nun erfolgte Schritt wird in der öffentlichen Kommunikation eher als freundliches Entgegenkommen dargestellt. Allerdings bedeutet das noch längst nicht, dass der Konzern einer weitergehenden Strafe entgeht. Es ist aber auch möglich, dass in Brüssel erst einmal eine Bewährungsfrist festgesetzt wird, in der Broadcom sich wettbewerbsrechtlich nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf.
Vor allem sechs Verträge hatte man in Brüssel dabei im Visier und forderte den Chipkonzern bereits im vergangenen Herbst auf, diese binnen 30 Tagen zu beenden. Nun reagiert Broadcom zwar spät, aber immerhin doch, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die Vereinbarungen sollen komplett aufgelöst und anschließend wohl neu verhandelt werden.
Entscheidung steht noch aus
Das Besondere an dieser Sache bestand darin, dass die kartellrechtliche Untersuchung noch weit von einem Abschluss entfernt ist. Doch die Kommission sah in den fraglichen Verträgen das Wettbewerbsrecht so eindeutig verletzt, dass man gar nicht erst warten wollte, bis eine abschließende Bewertung vorlag. Das EU-Wettbewerbsrecht sieht auch die Möglichkeit vorläufiger Weisungen durch die Behörde vor, falls in einem sich schnell entwickelnden Markt zügig eingegriffen werden muss.Broadcom hat bisher stets zurückgewiesen, dass die Abkommen mit den Kunden andere Anbieter benachteiligen. Auch der nun erfolgte Schritt wird in der öffentlichen Kommunikation eher als freundliches Entgegenkommen dargestellt. Allerdings bedeutet das noch längst nicht, dass der Konzern einer weitergehenden Strafe entgeht. Es ist aber auch möglich, dass in Brüssel erst einmal eine Bewährungsfrist festgesetzt wird, in der Broadcom sich wettbewerbsrechtlich nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf.
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