Trivialpatente: Patentantrag aus Protest
Beobachtet wurden sie dabei von Andy Müller Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs, der nun erwägt, Widerspruch gegen eine Erteilung des Patentes einzulegen. Kein Wunder, denn sollte Attac das Patent erteilt werden, müssen der CCC und andere Unterschriftensammler wie Greenpeace oder der BUND damit rechnen, mit Klagen überzogen zu werden - nach dem Motto: wer zuerst anmeldet, gewinnt!
Nach dem Offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes ist die Anmeldung des Patentes die nächste Aktion, mit der Attac gegen den bevorstehenden Erlass der EU-Richtlinie zur Patentierung von Software protestiert. Der Patentantrag soll demonstrieren, wie uferlos weit der Patentschutz reicht, wenn die Richtlinie in Kraft tritt. Während die Erteilung eines Patents normalerweise das Vorliegen eines technischen Beitrages erfordert (sog. "Technizitähe"), und die technisch umgesetzte Idee nicht zu naheliegend sein darf (sog. "Erfindungshöhe"), werden diese beiden Vorraussetzungen durch die Richtlinie weitgehend aufgegeben.
Damit wären dann Trivialitäten, wie etwa der Fortschrittsbalken oder der internetgeorderte Direktversand eines Geschenkes patentfähig. Letztere Geschäftsmethode hat der mächtige Internet-Buchhändler Amazon übrigens schon vor Erlass der Richtlinie patentieren lassen - Konkurrenten müssen fortan sein Einverständnis einholen, wenn sie diesen Allerwelts- Service anbieten möchten - ein kleiner Vorgeschmack auf das, was kommen wird. Möglich war dies nur, weil das Europäische Patentamt das derzeit geltende Recht so weit auslegt, dass Software schon jetzt zum Patent angemeldet werden kann.
Nach dem Offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes ist die Anmeldung des Patentes die nächste Aktion, mit der Attac gegen den bevorstehenden Erlass der EU-Richtlinie zur Patentierung von Software protestiert. Der Patentantrag soll demonstrieren, wie uferlos weit der Patentschutz reicht, wenn die Richtlinie in Kraft tritt. Während die Erteilung eines Patents normalerweise das Vorliegen eines technischen Beitrages erfordert (sog. "Technizitähe"), und die technisch umgesetzte Idee nicht zu naheliegend sein darf (sog. "Erfindungshöhe"), werden diese beiden Vorraussetzungen durch die Richtlinie weitgehend aufgegeben.
Damit wären dann Trivialitäten, wie etwa der Fortschrittsbalken oder der internetgeorderte Direktversand eines Geschenkes patentfähig. Letztere Geschäftsmethode hat der mächtige Internet-Buchhändler Amazon übrigens schon vor Erlass der Richtlinie patentieren lassen - Konkurrenten müssen fortan sein Einverständnis einholen, wenn sie diesen Allerwelts- Service anbieten möchten - ein kleiner Vorgeschmack auf das, was kommen wird. Möglich war dies nur, weil das Europäische Patentamt das derzeit geltende Recht so weit auslegt, dass Software schon jetzt zum Patent angemeldet werden kann.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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