EU stoppt Smartwatch für Kinder:
Freier Zugang für Kriminelle
Der deutsche Anbieter Enox suggeriert Eltern per Smartwatch eine volle Kontrolle über ihre Kinder und eine maximale Sicherheit. Die zuständigen Stellen bei der EU-Kommission kommen nach einer Prüfung aber zum genau umgekehrten Schluss: Wer seinem Nachwuchs eine solche Uhr umbindet, setzt ihn enormen Risiken aus.
In der Smartwatch mit der Bezeichnung Safe-Kid-One steckt eine Mobilfunkanbindung, die es jederzeit ermöglichen soll, dass eine Kommunikations-Verbindung zwischen Eltern und Kindern aufgebaut wird. Weiterhin ist natürlich ein GPS-Empfänger verbaut, damit die Erziehungsberechtigten stets über den Aufenthaltsort des Uhren-Trägers informiert sein können.
Eine Untersuchung des Produktes zeigte allerdings, dass die Kommunikation zwischen der Uhr und den Servern des Anbieters komplett unverschlüsselt erfolgt. Und das Backend erlaubt auch einen Zugriff ohne weitere Authentifizierung. Für Angreifer ist es so ein Leichtes, die hinterlegten Telefonnummern zu ändern und so direkt mit den Kindern Kontakt aufzunehmen sowie die Standortdaten abzugreifen.
Die Uhr...
...und ihre Verpackung.
Als Konsequenz wurde der Hersteller verpflichtet, die bereits verkauften Systeme von den Verbrauchern zurückzurufen. Wie es dann weitergeht, muss sich zeigen. Entweder die Käufer bekommen ihr Geld zurück oder der Anbieter bessert so weit nach, bis die Smartwatch den rechtlichen Anforderungen Genüge tut. Ob allerdings die ganze Software von dem Unternehmen in absehbarer Zeit entsprechend umgebaut werden kann, ist fraglich.
Eine Untersuchung des Produktes zeigte allerdings, dass die Kommunikation zwischen der Uhr und den Servern des Anbieters komplett unverschlüsselt erfolgt. Und das Backend erlaubt auch einen Zugriff ohne weitere Authentifizierung. Für Angreifer ist es so ein Leichtes, die hinterlegten Telefonnummern zu ändern und so direkt mit den Kindern Kontakt aufzunehmen sowie die Standortdaten abzugreifen.
Die Uhr...
...und ihre Verpackung.
Hersteller muss zurückrufen
Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass Kriminelle ein Kind entführen und mögliche Verfolger auch noch in die Irre leiten, indem sie auf den Servern die Aufzeichnungen zu den Standorten einfach manipulieren. Die Prüfer der EU-Kommission kamen so entsprechend zu der Einschätzung, dass die Anforderungen der entsprechenden Richtlinien zur Kommunikationssicherheit und zum Datenschutz schlicht nicht eingehalten werden.Als Konsequenz wurde der Hersteller verpflichtet, die bereits verkauften Systeme von den Verbrauchern zurückzurufen. Wie es dann weitergeht, muss sich zeigen. Entweder die Käufer bekommen ihr Geld zurück oder der Anbieter bessert so weit nach, bis die Smartwatch den rechtlichen Anforderungen Genüge tut. Ob allerdings die ganze Software von dem Unternehmen in absehbarer Zeit entsprechend umgebaut werden kann, ist fraglich.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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