Google: Einspruch gegen 2,4-Milliarden-Euro-Strafe der EU-Kommission
Ende Juni hat die Europäische Union eine Rekordstrafe gegen den US-amerikanischen Suchmaschinenriesen Google ausgesprochen. 2,4 Milliarden Euro soll der Konzern bezahlen, weil er seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um seinen eigenen Preisvergleich in den Google-Ergebnissen besser einzureihen.
Die Geldbuße hatte die EU-Kommission Ende Juni ausgesprochen, die Europäische Union hat hier eine Manipulation der Suchergebnisse durch Google festgestellt. Der Konzern aus dem kalifornischen Mountain View habe die eigenen Google Shopping-Ergebnisse vorgereiht und jene eines Konkurrenten benachteiligt und weiter hinten eingereiht.
Google hat dieses Verhalten in der Suchmaschine mittlerweile entschärft, heute hat man aber bekannt gegeben, dass man gegen die Entscheidung der EU in Berufung gehen bzw. dagegen klagen wird. Wie genau Google argumentiert, ist aber nicht bekannt, denn das Unternehmen hat nur mitgeteilt, dass man dagegen klagen will.
Sonstige Erklärungen gab der Suchmaschinenkonzern nicht ab, man kann also nur spekulieren, welche inhaltliche Argumente man anführt bzw. ob es nur darum geht, die Höhe der Strafe zu drücken. Zuständig ist das Gericht der Europäischen Union, das ist nach dem Europäischen Gerichtshof die zweithöchste Instanz der EU.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters werden aber vermutlich Jahre vergehen, bis ein Urteil vorliegt. Google hat nach Angaben des Gerichts auch keine vorläufige Anordnung beantragt, um das ursprüngliche EU-Urteil aussetzen zu können.
Google hat dieses Verhalten in der Suchmaschine mittlerweile entschärft, heute hat man aber bekannt gegeben, dass man gegen die Entscheidung der EU in Berufung gehen bzw. dagegen klagen wird. Wie genau Google argumentiert, ist aber nicht bekannt, denn das Unternehmen hat nur mitgeteilt, dass man dagegen klagen will.
Sonstige Erklärungen gab der Suchmaschinenkonzern nicht ab, man kann also nur spekulieren, welche inhaltliche Argumente man anführt bzw. ob es nur darum geht, die Höhe der Strafe zu drücken. Zuständig ist das Gericht der Europäischen Union, das ist nach dem Europäischen Gerichtshof die zweithöchste Instanz der EU.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters werden aber vermutlich Jahre vergehen, bis ein Urteil vorliegt. Google hat nach Angaben des Gerichts auch keine vorläufige Anordnung beantragt, um das ursprüngliche EU-Urteil aussetzen zu können.
Seltener Erfolg
Die EU ließ ausrichten, dass man diese Entscheidung vor Gericht verteidigen wird. Es kommt zwar selten vor, dass eine derartige Strafe zurückgenommen wird. Gelungen - zumindest im Ansatz - ist das aber erst vor kurzem Intel: Denn der Europäische Gerichtshof hat einer Vorinstanz nach einer Berufung Intels mitgeteilt, dass man sich eine 1,06-Milliarden-Dollar-Strafe noch mal ansehen müsse.
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