Klage: Apple Schuld an Unfall, weil Patent nicht umgesetzt wurde?

Ein Gericht muss sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Unternehmen in Haftung genommen werden kann, weil ein bereits patentiertes Feature in der Praxis nicht zum Einsatz gebracht wurde. Ein solches Versäumnis Apples soll einen Verkehrsunfall mitverursacht haben.
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Die zugrundeliegende Klage gegen den Konzern hat eine Familie eingereicht, die vorletztes Jahr am Weihnachtsabend ihre fünfjährige Tochter bei einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verloren hat. Andere Angehörige wurden bei dem Vorfall verletzt, teilte die Kanzlei Jalopnik, James and Bethany Modisette mit. Der andere Fahrer führte damals auf seinem iPhone eine Konversation über Facetime.

Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist zwar generell verboten und der Fahrer trägt entsprechend die Hauptschuld, doch nach Ansicht der Familie liegt ein Teil der Verantwortung auch bei Apple. Denn das Unternehmen hatte im Jahr 2014 einen Patentantrag bewilligt bekommen, in dem eine Funktionalität beschrieben wird, mit der die Geräte erkennen, dass sie sich aktuell in einem fahrenden Auto befinden und in diesem Fall nur noch rechtlich zugelassene Funktionen wie die Sprachsteuerung freigeben. Alle anderen Features würden hingegen blockiert.


Patent verschwand in der Schublade

Der Patentantrag wurde wie üblich schon einige Zeit zuvor eingereicht - konkret im Dezember 2008. Es hätte also zumindest aus dieser Perspektive nichts dagegengesprochen, dass der Mechanismus bereits in der iPhone 6-Generation vorhanden sein könnte. Bis heute hat Apple die Funktion aber nicht in die Praxis umgesetzt - aus welchem konkreten Grund, ist nicht näher bekannt.

Hätte das Unternehmen anders gehandelt, wäre es vielleicht nie zu dem tragischen Unfall gekommen. Das ist natürlich Spekulation. Trotzdem muss das Gericht nun wohl bewerten, wie damit umzugehen ist, dass das Unternehmen eine selbst patentierte und für mehr Sicherheit sorgende Technik erst einmal wieder in die Schublade gesteckt hat. Insbesondere mit dem aus hiesiger Perspektive immer wieder seltsame Blüten treibende Produkthaftungsrecht in den USA dürfte das Verfahren interessant werden.

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