EU: Hacking kann ein Terrorakt sein, Netzsperren kommen zurück
Auf EU-Ebene soll eine neu gefasste Richtlinie den Kampf gegen den Terrorismus erfolgreicher machen. Im Zuge dessen erstehen längst totgeglaubte Geister wieder auf, gegen die die Netz-Community schon vor vielen Jahren gekämpft hat.
Auf einen Entwurf für eine entsprechende Anti-Terror-Richtlinie sollen sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten verständigt haben. Dieser ist derzeit noch nicht offiziell veröffentlicht, die britische Organisation Statewatch hat das Papier allerdings in die Finger bekommen und veröffentlicht.
Laut dem Dokument werden nicht nur Staatstrojaner wieder auf die Agenda gesetzt, sondern auch Netzsperren und die Einsetzung der Provider als Hilfspolizisten. So legt der Entwurf das Primat zwar darauf, dass beispielsweise Aufrufe zu Terrorakten auf Betreiben der Mitgliedsstaaten gelöscht werden - doch wo dies nicht möglich ist, soll es auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Netzsperren geben. Allerdings soll dies nicht fest verankert werden, da den Protagonisten in Brüssel offenbar klar ist, dass die verpflichtende Errichtung einer Sperr-Infrastruktur in diversen Ländern erneut heftige Proteste hervorrufen könnte. Dem Entwurf zufolge sollen die Provider zumindest ermuntert werden, auch selbst gegen fragliche Inhalte vorzugehen.
Laut der Richtlinie sollen EU-weit auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen, um Verdächtige auszuspionieren. Diese sollen nicht nur die Kommunikation abgreifen können - was hierzulande von den höchsten Gerichten im Grunde als Maximum definiert wurde, das nur unter engen Voraussetzungen möglich sein darf. Explizit ist auch davon die Rede, dass die staatlich verbreitete Malware das jeweilige System in eine Wanze verwandeln und Aufnahmen von Mikrofon und Webcam an die Behörden weiterleiten soll.
Erhebliche Verschärfungen drohen auch den Akteuren aus dem Bereich der Computerkriminalität. Wenn Angriffe aufgrund ihrer Durchführung oder ihres Zusammenhangs Schäden bei staatlichen Einrichtungen oder internationalen Organisationen zur Folge haben (können), sollen diese nicht mehr als herkömmliche Kriminalität, sondern als Terrorakt eingestuft werden. Das könnte letztlich bedeuten, dass ein Script-Kiddie, das sich aus einem Bausatz eine Ransomware zusammengebastelt hat, als Terrorist vor Gericht gestellt werden könnte, wenn die Malware beispielsweise wichtige Systeme bei einer Behörde befällt.
Laut dem Dokument werden nicht nur Staatstrojaner wieder auf die Agenda gesetzt, sondern auch Netzsperren und die Einsetzung der Provider als Hilfspolizisten. So legt der Entwurf das Primat zwar darauf, dass beispielsweise Aufrufe zu Terrorakten auf Betreiben der Mitgliedsstaaten gelöscht werden - doch wo dies nicht möglich ist, soll es auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Netzsperren geben. Allerdings soll dies nicht fest verankert werden, da den Protagonisten in Brüssel offenbar klar ist, dass die verpflichtende Errichtung einer Sperr-Infrastruktur in diversen Ländern erneut heftige Proteste hervorrufen könnte. Dem Entwurf zufolge sollen die Provider zumindest ermuntert werden, auch selbst gegen fragliche Inhalte vorzugehen.
Laut der Richtlinie sollen EU-weit auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen, um Verdächtige auszuspionieren. Diese sollen nicht nur die Kommunikation abgreifen können - was hierzulande von den höchsten Gerichten im Grunde als Maximum definiert wurde, das nur unter engen Voraussetzungen möglich sein darf. Explizit ist auch davon die Rede, dass die staatlich verbreitete Malware das jeweilige System in eine Wanze verwandeln und Aufnahmen von Mikrofon und Webcam an die Behörden weiterleiten soll.
Erhebliche Verschärfungen drohen auch den Akteuren aus dem Bereich der Computerkriminalität. Wenn Angriffe aufgrund ihrer Durchführung oder ihres Zusammenhangs Schäden bei staatlichen Einrichtungen oder internationalen Organisationen zur Folge haben (können), sollen diese nicht mehr als herkömmliche Kriminalität, sondern als Terrorakt eingestuft werden. Das könnte letztlich bedeuten, dass ein Script-Kiddie, das sich aus einem Bausatz eine Ransomware zusammengebastelt hat, als Terrorist vor Gericht gestellt werden könnte, wenn die Malware beispielsweise wichtige Systeme bei einer Behörde befällt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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