Beihilfe zur Volksverhetzung:
Ermittlungen gegen Zuckerberg & Co.
Die deutsche Justiz nimmt jetzt erstmals auch die Betreiber des Social Networks Facebook direkt ins Visier: In München wurde gegen Mark Zuckerberg und weitere Manager ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet.
Es geht um Drohungen, Mordaufrufe und andere strafbare Postings, die immer wieder auf der Plattform landen und nur zögerlich gelöscht werden. Erst aufgrund des steigenden Drucks hatte sich der Konzern vor einiger Zeit überhaupt bemüßigt gesehen, etwas zu tun, um die Ausfälle zahlreicher "besorgter Bürger" zumindest ein wenig unter Kontrolle zu halten. Wirklich effektiv funktioniert dies aber bis heute nicht.
Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel nun berichtet, habe die Münchener Staatsanwaltschaft auf die Anzeige eines Anwaltes reagiert. Diese beruft sich auf den Grundsatz der deutschen Rechtssprechung, dass ein Plattformbetreiber zwar nicht direkt für Einträge von Nutzern zur Verantwortung gezogen werden kann, eine Haftung aber dann eintritt, wenn er nicht unmittelbar reagiert, sobald er über rechtswidrige Inhalte informiert worden ist.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte eine vergleichbare Anzeige vor einiger Zeit noch zurückgewiesen. Hier kam man zu dem Schluss, dass die verantwortlichen Facebook-Manager ohnehin unerreichbar im Ausland sitzen. In München sieht man das aber wohl etwas anders. Und Gegenstand der Ermittlungen sind hier auch nicht nur Zuckerberg und die Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg, sondern auch Richard Allan, der den Konzern als Chef-Lobbyist in Brüssel vertritt, sowie die in Berlin ansässige Deutschland-Chefin Eva-Maria Kirschsieper.
Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel nun berichtet, habe die Münchener Staatsanwaltschaft auf die Anzeige eines Anwaltes reagiert. Diese beruft sich auf den Grundsatz der deutschen Rechtssprechung, dass ein Plattformbetreiber zwar nicht direkt für Einträge von Nutzern zur Verantwortung gezogen werden kann, eine Haftung aber dann eintritt, wenn er nicht unmittelbar reagiert, sobald er über rechtswidrige Inhalte informiert worden ist.
Laut Gemeinschaftsstandards kein Problem
Wer entsprechende Inhalte meldet, bekommt in vielen Fällen immer wieder die gleiche Rückmeldung: Die Eingabe sei geprüft worden, es lägen aber keine Verstöße gegen die so genannten Gemeinschaftsstandards vor. Selbst Ermittlungsbehörden stoßen zuweilen einfach auf eine schweigende Wand, wenn sie gegen strafbare Inhalte vorgehen wollen.Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte eine vergleichbare Anzeige vor einiger Zeit noch zurückgewiesen. Hier kam man zu dem Schluss, dass die verantwortlichen Facebook-Manager ohnehin unerreichbar im Ausland sitzen. In München sieht man das aber wohl etwas anders. Und Gegenstand der Ermittlungen sind hier auch nicht nur Zuckerberg und die Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg, sondern auch Richard Allan, der den Konzern als Chef-Lobbyist in Brüssel vertritt, sowie die in Berlin ansässige Deutschland-Chefin Eva-Maria Kirschsieper.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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