Sieg für den Klarnamenzwang:
Facebook gewinnt erneut vor Gericht
Das Thema Klarnamenzwang wird seit Jahren heiß diskutiert. Facebook bleibt bei seiner Position, dass die Plattform nicht anonym genutzt werden darf. Jetzt hat ein Gericht wieder einmal Datenschützer abblitzen lassen, die eine Änderung erzwingen wollten.
Profil ohne echten Namen: Facebook darf weiter wegen Pseudonymen sperren
Wie das Verwaltungsgericht Hamburg am heutigen Donnerstag mitteilt, wurde einem Eilantrag von Facebook stattgegeben (Aktenzeichen 15 E 4482/15), nachdem das Unternehmen von seinen Nutzern weiterhin verlangen darf, dass sie ihn ihrem Facebook-Konto einen Klarnamen angeben müssen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg fällt seine Entscheidung gegen diese Anordnung nach eigenen Angaben, weil das deutsche Recht nicht auf die Facebook-Niederlassung in Irland anwendbar ist. "Es sei das Recht desjenigen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzuwenden, mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei. Dies sei hinsichtlich der Klarnamenpflicht die Niederlassung Facebooks in Irland", so die offizielle Erklärung des Gerichts.
In Deutschland sind sogenannte Telemedienanbieter grundsätzlich verpflichtet, die Nutzung von Medien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Facebook versteht mit seiner Unternehmensstruktur, dieser Regelung auszuweichen. Zwar ermöglicht das Netzwerk unter bestimmten Umständen mittlerweile die Verwendung von Pseudonymen. Die Prozedur, um diese offiziell eintragen zu lassen, dürfte aber die meisten Nutzer abschrecken.
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Anonymität muss nicht sein
Seit Jahren sieht sich Facebook immer wieder mit Klagen im Bezug auf den Klarnamenzwang konfrontiert. In Deutschland hatte das Unternehmen unter anderem 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig Recht bekommen, dass es die Konten von Nutzer sperren darf, die nicht ihren echten Namen angegeben haben. Jetzt hat der Konzern in einem sehr ähnlichen Fall wieder einen juristischen Sieg errungen.
Profil ohne echten Namen: Facebook darf weiter wegen Pseudonymen sperren
Wie das Verwaltungsgericht Hamburg am heutigen Donnerstag mitteilt, wurde einem Eilantrag von Facebook stattgegeben (Aktenzeichen 15 E 4482/15), nachdem das Unternehmen von seinen Nutzern weiterhin verlangen darf, dass sie ihn ihrem Facebook-Konto einen Klarnamen angeben müssen.
Antrag abgelehnt
Seinen Anfang nahm die gerichtliche Auseinandersetzung in einer Anordnung, die der Hamburger Datenschutzbeauftragte an die Facebook Ireland Limited gerichtet hatte, die den Hauptssitz des IT-Konzerns außerhalb von Nordamerika darstellt. Zum Anlass nahm der Datenschützer den Fall einer deutschen Nutzerin, welche wegen der Verwendung eines Pseudonyms der Zugriff auf ihr Konto gesperrt wurde.Das Verwaltungsgericht Hamburg fällt seine Entscheidung gegen diese Anordnung nach eigenen Angaben, weil das deutsche Recht nicht auf die Facebook-Niederlassung in Irland anwendbar ist. "Es sei das Recht desjenigen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzuwenden, mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei. Dies sei hinsichtlich der Klarnamenpflicht die Niederlassung Facebooks in Irland", so die offizielle Erklärung des Gerichts.
In Deutschland sind sogenannte Telemedienanbieter grundsätzlich verpflichtet, die Nutzung von Medien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Facebook versteht mit seiner Unternehmensstruktur, dieser Regelung auszuweichen. Zwar ermöglicht das Netzwerk unter bestimmten Umständen mittlerweile die Verwendung von Pseudonymen. Die Prozedur, um diese offiziell eintragen zu lassen, dürfte aber die meisten Nutzer abschrecken.
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