Teure Rücklastschriften: Telefónica gibt unrechtmäßigen Gewinn zurück
Dem Deutschen Verbraucherschutzverein ist es zu verdanken, dass die jahrelang gängige Praxis der hohen Rücklastschriftgebühren bei Telefónica mittlerweile Geschichte sind. Jetzt wurde mit einer Zahlung von 12,5 Millionen Euro an den Bundeshaushalt der Schlussstrich unter das Kapitel gezogen.
Wie der Deutsche Verbraucherschutzverein mitteilte, ist die Zahlung von Telefónica am 11. Februar eingegangen. Auf die Zahlung von 12,5 Millionen Euro an den Staat für zu unrecht erzielte Gewinne hatten sich der Mobilfunkanbieter und der Verbraucherschutz in einem Vergleich vor Gericht geeinigt. Der Deutsche Verbraucherschutzverein hatte errechnet, dass die damalige E-Plus Service GmbH & Co. KG und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG über die Jahre durch die überhöhten Pauschalen einen unrechtmäßigen Gewinn von mindestens 25 Millionen Euro erzielt haben.
Infografik: O2 und E-Plus zusammen im deutschen Markt
Denn bei den Rücklastschriftgebühren hatten beide Unternehmen kräftig zugelangt. 19 Euro wollte Eplus beispielsweise haben, sobald eine Abbuchung fehlschlug. In mehreren Verfahren wurden die Gebühren schließlich schrittweise bis auf den heute üblichen Betrag von 4 Euro bei Telefonica gesenkt.
Siehe auch: Urteil: Gebühr für Prepaid-Rückzahlung unzulässig
Zudem wurde schnell klar, dass diese Pauschalen nicht der Schadenskompensation, sondern der Erwirtschaftung von Zusatzgewinnen dienten, schreibt der Verbraucherschutzverein in einer neuen Mitteilung.
Wer nun meint, auch er habe in den vergangenen Jahren zuviel für eine Rücklastschrift bei den Providern gezahlt, kann sich die zu unrecht berechneten Gebühren zurückholen. Dazu muss man aber schnell sein, die Rückforderungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Somit können Rückforderungen aus dem Jahr 2013 nur noch bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden, alte Ansprüche sind bereits verjährt.
Ob noch viele Kunden diesen Schritt gehen werden, ist fraglich. Daher dient die millionenschwere Zahlung an den Bundeshaushalt als Kompensation zu den unrechtmäßigen Gewinnen.
Mehr dazu: Verbraucherschützer erzwingen andere Handytarife
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Denn bei den Rücklastschriftgebühren hatten beide Unternehmen kräftig zugelangt. 19 Euro wollte Eplus beispielsweise haben, sobald eine Abbuchung fehlschlug. In mehreren Verfahren wurden die Gebühren schließlich schrittweise bis auf den heute üblichen Betrag von 4 Euro bei Telefonica gesenkt.
Urteile sind rechtskräftig
Das Landgericht München hatte bereits 2013 solche überhöhten Kosten untersagt, nachdem Telefónica vor Gericht nicht nachweisen konnte, dass im Falle einer Rücklastschrift tatsächlich ein durchschnittlicher Schaden in Höhe von 19 Euro entstanden war. Die Urteile gegen Telefónica sind mittlerweile rechtskräftig.Siehe auch: Urteil: Gebühr für Prepaid-Rückzahlung unzulässig
Zudem wurde schnell klar, dass diese Pauschalen nicht der Schadenskompensation, sondern der Erwirtschaftung von Zusatzgewinnen dienten, schreibt der Verbraucherschutzverein in einer neuen Mitteilung.
Wer nun meint, auch er habe in den vergangenen Jahren zuviel für eine Rücklastschrift bei den Providern gezahlt, kann sich die zu unrecht berechneten Gebühren zurückholen. Dazu muss man aber schnell sein, die Rückforderungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Somit können Rückforderungen aus dem Jahr 2013 nur noch bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden, alte Ansprüche sind bereits verjährt.
Ob noch viele Kunden diesen Schritt gehen werden, ist fraglich. Daher dient die millionenschwere Zahlung an den Bundeshaushalt als Kompensation zu den unrechtmäßigen Gewinnen.
Mehr dazu: Verbraucherschützer erzwingen andere Handytarife
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