19 Klauseln rechtswidrig? Verbraucherschutz zerlegt Facebook-AGB
Dass es gerade in Deutschland rund um die Geschäftsbedingungen von Facebook immer wieder zu Aufregungen kommt, ist nichts Neues. Jetzt mahnen Verbraucherschützer die neuen AGB des Social-Media-Konzerns wegen 19 angeblich rechtswidriger Klauseln ab.
Die Facebook-Währung: Daten
Wichtigster Kritikpunkt: Die Auswertung von Nutzerdaten zur Ermittlung passender Werbebotschaften. Für den User sei nicht ohne Weiteres zu erkennen, wann die über ihn erhobenen Daten für welche Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus fehle Facebook nach deutschem Recht eine entsprechende klare Einwilligung des Nutzers.
Allgemein nehme Facebook seinen Mitgliedern zu viele Entscheidungen ab, die die Privatsphäre und Weitergabe von Daten beeinflussen. Statt Voreinstellungen, die erst rückgängig gemacht werden müssen sei hier nach Meinung der Verbraucherzentrale eigentlich eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, bevor Facebook solche Daten freigibt.
Einige ernste Lücken
Erst Ende letzten Monats hatte Facebook neue Geschäftsbedingungen unter anderem auch in Deutschland eingeführt - nicht ohne die fast schon obligatorische Aufregung um weitere Einschränkungen der Nutzerprivatsphäre oder die noch tiefer gehende Verwertung von Daten. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen jetzt mitteilt (via FAZ) halten die Verbraucherschützer nach einer eingehenden Prüfung 19 Klauseln der neuen Facebook-AGB sogar für rechtswidrig - und mahnen den Konzern deswegen ab.
Die Facebook-Währung: Daten
Wichtigster Kritikpunkt: Die Auswertung von Nutzerdaten zur Ermittlung passender Werbebotschaften. Für den User sei nicht ohne Weiteres zu erkennen, wann die über ihn erhobenen Daten für welche Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus fehle Facebook nach deutschem Recht eine entsprechende klare Einwilligung des Nutzers.
Klarnamen nicht gern gesehen
Zu den weiteren Kritikpunkten der Verbraucherzentrale zählt einmal mehr, dass die Privatsphäre von Nutzern durch Voreinstellungen gefährdet ist, die diese erst selbstständig wieder rückgängig machen müssen. Hier stören sich die Verbraucherschützer vor allem an der Funktion, dass Nutzer sofort bei Google gefunden werden können, wenn dies nicht aktiv in den Einstellungen verhindert wird.Allgemein nehme Facebook seinen Mitgliedern zu viele Entscheidungen ab, die die Privatsphäre und Weitergabe von Daten beeinflussen. Statt Voreinstellungen, die erst rückgängig gemacht werden müssen sei hier nach Meinung der Verbraucherzentrale eigentlich eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, bevor Facebook solche Daten freigibt.
Abmahnung als Druckmittel
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt Facbook nun bis zum 16. März Zeit, auf die Kritik zu reagieren und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sollte der Konzern sich weigern, bei seinen Geschäftsbedingungen nachzubessern, wird im nächsten Schritt eine Klage angestrebt. Rückendeckung erhalten die Verbraucherschützer dabei auch von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nach seiner Meinung greife der Verband "… berechtigte Kritikpunkte auf".
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