Datenzugriff von Apps soll jetzt gesetzlich stark begrenzt werden
Um hier etwas zu erreichen, solle in erster Linie der so genannte Einwilligungsvorbehalt im Datenschutzrecht ausgebaut werden. Anders als bisher reiche es dann nicht mehr aus, dass die Datenzugriffe von Apps in den allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt werden. "Die liest niemand durch, sondern klickt sie einfach an", sagte Maas. "Damit veräußert man aber oft sämtliche Rechte vom Adressbuch über Fotos und den Standort."
Die Taschenlampe braucht kein GPS
Der Datenschutz soll vor allem dort stärker greifen, wo viele Apps auf Daten zugreifen, die für ihre Funktionsfähigkeit gar nicht notwendig sind. "Wenn ich eine Taschenlampen-App nutze, muss die nicht über GPS mein Handy orten können", erläuterte der Bundesjustizminister. "Die Anbieter werden viel ausführlicher darauf hinweisen müssen, welche Daten sie verwenden wollen. Sie dürfen sie nur auswerten und weitergeben, wenn der Kunde dem ausdrücklich und erkennbar zugestimmt hat", führte er weiter aus.Maas' Ziel besteht darin, dass eine entsprechende Regelung sich nicht nur auf Deutschland bezieht. Er wolle, dass sie statt dessen noch 2015 im Rahmen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wird. Das für Deutschland geplante Verbandsklagerecht will Maas nach eigenen Angaben noch in diesem Jahr im Bundestag einbringen. "Damit können die Verbraucherschutzorganisationen künftig Individualrechte Einzelner auch gegenüber Internetgiganten wie Google einklagen", so der Minister. Bisher können dies in der Regel nur die Betroffenen selbst.
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Christian Kahle
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