Zensur via Urheberrecht? Bundesregierung scheitert komplett

Dem Bundesinnenministeriums ist es nicht gelungen, die Veröffentlichung eines internen Dokumentes unter Berufung auf das Urheberrecht zu unterbinden. Die Plattform FragDenStaat.de hat somit zwar gewonnen, es kam aber letztlich nicht zu dem erhofften Grundsatzurteil.
In dem Fall ging es um einen Aktenvermerk aus dem Ministerium, in dem der Bundesregierung von Plänen abgeraten wurde, für die Europawahlen erneut eine Prozenthürde aufstellen zu wollen. Aktivisten der Plattform, hinter der die Open Knowledge Foundation Deutschland steht, hatten sich über das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu dem Papier verschafft. Seitens des Innenministeriums untersagte man jedoch dessen Veröffentlichung und berief sich dabei auf das Urheberrecht.

FragDenStaat.de veröffentlichte das Dokument trotzdem und reichte parallel eine negative Feststellungsklage ein. Damit wollte man eine gerichtliche Klarstellung erreichen, dass behördliche Unterlagen, die dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen, nicht aus urheberrechtlichen Gründen unter Verschluss gehalten werden dürfen.

Die Bundesregierung versuchte ihrerseits parallel eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung zu erwirken. In zwei gerichtlichen Instanzen gelang ihr dies allerdings nicht. Letztlich ließ die beauftragte Anwaltskanzlei nun mitteilen, dass man auf eine weitere Gegenwehr verzichte - allerdings nicht unter Anerkennung der Rechtsauffassung der Gegenseite, sondern nur aus prozessökonomischen Gründen.

Die Feststellungsklage brachte auch nicht das gewünschte Ergebnis. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Aktenvermerk gar keine ausreichende Schöpfungshöhe habe und damit vom Urheberrecht überhaupt nicht abgedeckt wird. Somit konnte anhand dieses Dokumentes nicht geklärt werden, wie es sich mit Dokumenten verhält, bei denen dies eventuell der Fall wäre.

Parole: Niemals aufgeben!

Die Aktivisten wollen es allerdings nicht bei ihrem jetzigen Erfolg belassen, sondern weiterhin eine Grundsatzentscheidung herbeiführen. "Nun gilt es das urheberrechtlich geschützte Dokument in den Behörden zu finden, das der Bundesregierung für eine Veröffentlichung zu unangenehm ist und es per Informationsfreiheitsgesetz anzufragen", erklärten sie.
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