NSA-Skandal: Regierung ignoriert Schaar einfach
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wird vom Bundesinnenministerium schlicht in der Luft hängengelassen, wenn er versucht, nähere Informationen über den aktuellen Überwachungs-Skandal zu erhalten.
Trotz mehrmaliger Nachfragen habe man ihm bisher keine Auskünfte über die Erkenntnisse hinsichtlich der Überwachung der Telekommunikation und Internet-Nutzung durch Nutzer aus Deutschland erteilt, erklärte Schaar gestern in Berlin. Er habe daher die Nichteinhaltung der Informationspflicht offiziell beanstandet.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte griff die zuständigen Minister auch wegen ihrer bisherigen Haltung zu der Angelegenheit an. "Mich beruhigt überhaupt nicht, wenn gesagt wird, es fände auf deutschem Boden keine flächendeckende Überwachung und Ausspähung durch ausländische Nachrichtendienste statt", sagte er. So bliebe weiterhin ungeklärt, in welchem Umfang eine nicht-flächendeckende Überwachung stattfindet und was mit den Daten deutscher Nutzer passiert, sobald sie die Landesgrenzen überschreiten, was im Datenverkehr des Internets alltäglich ist.
Wie Schaar betonte, würde das Grundrecht auf ein Fernmeldegeheimnis nicht einfach an der deutschen Staatsgrenze aufhören zu existieren. Es sei auch eine Verletzung des deutschen Rechts, wenn auf die Daten zugegriffen wird, wenn sie durch Netze im Ausland laufen.
Schon die bisherigen Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass die Aktivitäten u.a. des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes auf eine globale und tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinausliefen, zumal große Internet- und Telekommunikationsunternehmen in die Geheimdienstaktionen eingebunden seien, hieß es in einer Erklärung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die Schaar gemeinsam mit der Präsidentin des Gremiums, der Datenschutzbeauftragten Bremens, Imke Sommer, vorstellte.
"Wir müssen aufpassen, dass sich nicht angesichts des Ausmaßes der bekannt gewordenen Überwachung bei uns allen und auch bei denjenigen, die Abwehrmaßnahmen treffen müssen, Resignation breit macht", sagte Sommer. Parlamente und Regierungen hätten alle Mittel in der Hand, sich schützend vor die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu stellen und verfassungswidrige Situationen zu beenden. "Davon müssen sie jetzt Gebrauch machen!", forderte sie.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder verlangten in ihrer Erklärung, dass nationales, europäisches und internationales Recht entsprechend geändert werden und die Kontrolle der Geheimdienste ausgebaut wird. Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme müssten außerdem gefördert werden.
Als erste konkrete Aktionen forderten die Datenschutzbeauftragten, Verträge wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen. Weiterhin sollten auch kommende Abkommen davon abhängig gemacht werden, dass die Grundrechte durch die beteiligten Parteien gewahrt werden.
"Die Menschen haben ein konkretes Gefühl des Beobachtetseins", erklärte Sommer. Allein dies stelle eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, der nur mit einer umfassenden Aufklärung der Angelegenheit und entsprechenden Gegenmaßnahmen abgestellt werden kann.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte griff die zuständigen Minister auch wegen ihrer bisherigen Haltung zu der Angelegenheit an. "Mich beruhigt überhaupt nicht, wenn gesagt wird, es fände auf deutschem Boden keine flächendeckende Überwachung und Ausspähung durch ausländische Nachrichtendienste statt", sagte er. So bliebe weiterhin ungeklärt, in welchem Umfang eine nicht-flächendeckende Überwachung stattfindet und was mit den Daten deutscher Nutzer passiert, sobald sie die Landesgrenzen überschreiten, was im Datenverkehr des Internets alltäglich ist.
Wie Schaar betonte, würde das Grundrecht auf ein Fernmeldegeheimnis nicht einfach an der deutschen Staatsgrenze aufhören zu existieren. Es sei auch eine Verletzung des deutschen Rechts, wenn auf die Daten zugegriffen wird, wenn sie durch Netze im Ausland laufen.
Schon die bisherigen Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass die Aktivitäten u.a. des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes auf eine globale und tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinausliefen, zumal große Internet- und Telekommunikationsunternehmen in die Geheimdienstaktionen eingebunden seien, hieß es in einer Erklärung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die Schaar gemeinsam mit der Präsidentin des Gremiums, der Datenschutzbeauftragten Bremens, Imke Sommer, vorstellte.
"Wir müssen aufpassen, dass sich nicht angesichts des Ausmaßes der bekannt gewordenen Überwachung bei uns allen und auch bei denjenigen, die Abwehrmaßnahmen treffen müssen, Resignation breit macht", sagte Sommer. Parlamente und Regierungen hätten alle Mittel in der Hand, sich schützend vor die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu stellen und verfassungswidrige Situationen zu beenden. "Davon müssen sie jetzt Gebrauch machen!", forderte sie.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder verlangten in ihrer Erklärung, dass nationales, europäisches und internationales Recht entsprechend geändert werden und die Kontrolle der Geheimdienste ausgebaut wird. Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme müssten außerdem gefördert werden.
Als erste konkrete Aktionen forderten die Datenschutzbeauftragten, Verträge wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen. Weiterhin sollten auch kommende Abkommen davon abhängig gemacht werden, dass die Grundrechte durch die beteiligten Parteien gewahrt werden.
"Die Menschen haben ein konkretes Gefühl des Beobachtetseins", erklärte Sommer. Allein dies stelle eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, der nur mit einer umfassenden Aufklärung der Angelegenheit und entsprechenden Gegenmaßnahmen abgestellt werden kann.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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