RapidShare: Klage wegen drohender Datenlöschung
dagegen wehren, dass RapidShare die Zusage eines nicht limitierten Speicherplatzes, die ihm bei der Registrierung über die Allgemeinen Geschäftsbdingungen gegeben wurde, einfach entzogen wird. Immerhin habe er unter diesen Voraussetzungen seinen Account bereits bis zum Mai 2014 bezahlt, teile der User mit.
Der Anwender räumte durchaus ein, den Dienst in sehr hohem Maße als Online-Speicherplatz zu nutzen, was für das Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht eher nicht von Vorteil ist. Allerdings habe es in den Vertragsbedingungen eben keine konkreten Einschränkungen gegeben und auch keine Fair-Use-Policy, die Nutzer zu maßvollem Umgang mit dem Service aufforderte.
Der Kläger muss nun damit rechnen, einen guten Teil seiner Daten zu verlieren. Denn für ihre Sicherung gibt man den Anwendern lediglich bis zum 3. April Zeit. Danach sollen alle Daten, die das Limit übersteigen, gelöscht werden. Auf dem Account des Anwenders sind allerdings etwa 12 Terabyte an Informationen abgelegt. " Ich müsste ca. 11.750 GB in sechs Tagen herunterladen. Auch mit einem verhältnismäßig schnellen Internetanschluss ist mir dies nicht möglich, das kann faktisch kein Haushalt in Deutschland", erklärte der User.
Selbst wenn er bereit wäre, seinen Speicherplatz aufzustocken und dafür mehr zu bezahlen, als er es bisher getan hat, würde sich die Kapazität nur auf maximal 500 Gigabyte steigern lassen. An der Situation würde dies kaum etwas ändern.
Ein Versuch, das Problem telefonisch zu lösen, ist nach Darstellung des Klägers fehlgeschlagen. Bei seinem Anruf sei man ihm auch nicht gerade freundlich begegnet. "Ich solle, Zitat: 'keinen Aufstand machen', denn sonst würde man mich wegen illegalen Daten anzeigen", berichtete der Betroffene, der aber versichert, gar keine illegalen Daten auf seinem Account vorzuhalten.
Er sei durchaus bereit, wenn sich die Konditionen nach Ablauf der von ihm bezahlten Vertragslaufzeit ändern. "Mir ist auch klar, dass sich das vermutlich für die RapidShare nicht rechnet", erklärte er bezüglich seiner riesigen Datenmenge. Aber: "Wenn ich ein Angebot mache, dann ist es nicht an dem Käufer, zu überprüfen, ob die Firma dann auch etwas verdient."
Ein Anwender will mit einer einstweiligen Verfügung erst einmal verhindern, dass seine Daten wie angekündigt gelöscht werden. Weiterhin will er sich Der Anwender räumte durchaus ein, den Dienst in sehr hohem Maße als Online-Speicherplatz zu nutzen, was für das Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht eher nicht von Vorteil ist. Allerdings habe es in den Vertragsbedingungen eben keine konkreten Einschränkungen gegeben und auch keine Fair-Use-Policy, die Nutzer zu maßvollem Umgang mit dem Service aufforderte.
Der Kläger muss nun damit rechnen, einen guten Teil seiner Daten zu verlieren. Denn für ihre Sicherung gibt man den Anwendern lediglich bis zum 3. April Zeit. Danach sollen alle Daten, die das Limit übersteigen, gelöscht werden. Auf dem Account des Anwenders sind allerdings etwa 12 Terabyte an Informationen abgelegt. " Ich müsste ca. 11.750 GB in sechs Tagen herunterladen. Auch mit einem verhältnismäßig schnellen Internetanschluss ist mir dies nicht möglich, das kann faktisch kein Haushalt in Deutschland", erklärte der User.
Selbst wenn er bereit wäre, seinen Speicherplatz aufzustocken und dafür mehr zu bezahlen, als er es bisher getan hat, würde sich die Kapazität nur auf maximal 500 Gigabyte steigern lassen. An der Situation würde dies kaum etwas ändern.
Ein Versuch, das Problem telefonisch zu lösen, ist nach Darstellung des Klägers fehlgeschlagen. Bei seinem Anruf sei man ihm auch nicht gerade freundlich begegnet. "Ich solle, Zitat: 'keinen Aufstand machen', denn sonst würde man mich wegen illegalen Daten anzeigen", berichtete der Betroffene, der aber versichert, gar keine illegalen Daten auf seinem Account vorzuhalten.
Er sei durchaus bereit, wenn sich die Konditionen nach Ablauf der von ihm bezahlten Vertragslaufzeit ändern. "Mir ist auch klar, dass sich das vermutlich für die RapidShare nicht rechnet", erklärte er bezüglich seiner riesigen Datenmenge. Aber: "Wenn ich ein Angebot mache, dann ist es nicht an dem Käufer, zu überprüfen, ob die Firma dann auch etwas verdient."
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