Der Xbox 360 droht in den USA ein Importverbot
Ein Richter der US-Handelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat eine für Microsoft möglicherweise schwerwiegende Empfehlung ausgesprochen: Judge David Shaw ist der (juristischen) Ansicht, dass gegen die Xbox-360-Konsole ein Importverbot ausgesprochen werden sollte.
Hintergrund für die Empfehlung des ITC-Richters ist der Patentstreit zwischen Motorola und Microsoft, bei dem es um den Einsatz des H.264-Videocodecs geht. Hierbei handelt es sich um den gleichen (bzw. ähnlichen) Rechtsstreit, der bereits auch in Deutschland verhandelt worden ist.
Anfang Mai hatte das Landgericht Mannheim Motorola Recht gegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen das Redmonder Unternehmen ausgesprochen. Folgen hatte diese Entscheidung aber vorerst nicht, da Mitte April ein US-Richter im Bundesstaat Washington Motorola bis auf weiteres untersagt hat, außerhalb der Vereinigten Staaten gegen ein konkurrierendes Unternehmen vorzugehen.
Möglicherweise demnächst in den USA nicht erhältlich: Microsofts Xbox-360-Heimkonsole
ITC-Richter Shaw sieht die Causa aber ähnlich wie seine deutschen Kollegen und hat sich auf die Seite von Motorola gestellt, schreibt unter anderem das Technik-Magazin 'Wired', wo es die Empfehlung des ITC-Richters übrigens auch als 'PDF-Dokument' zu sehen gibt.
Shaw empfiehlt also nun eine Einstellung der Xbox-360-Importe (explizit genannt werden die 4-GB- und die 250-GB-Version), außerdem soll Microsoft eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die den Verkauf der Konsole aussetzt. Schließlich soll Microsoft noch eine Kaution hinterlegen, deren Höhe soll "sieben Prozent des deklarierten Wertes der noch unverkauften Xbox-Bestände, die sich bereits im Land befinden" betragen.
Die Motorola-Beschwerde reicht bis ins Jahr 2010 zurück. Microsoft hatte gegenüber der ITC argumentiert, dass sich ein Importverbot "nachteilig auf die dem Kunden zur Verfügung stehende Auswahl" auswirken würde, da US-Konsumenten dann nur noch zwischen PlayStation 3 und Wii wählen könnten. Dieses Argument ließ der ITC-Richter aber nicht gelten und meinte, dass die Patentverletzung schwerer wiege als die Einschränkung der Auswahl für den Konsumenten.
Bei der Entscheidung handelt es sich allerdings "nur" um eine Empfehlung, eine endgültige Entscheidung müssen die sechs Kommissare der ITC treffen. Das Gremium muss der Empfehlung zwar nicht folgen, im Normalfall wird solchen Empfehlungen aber nicht widersprochen. Sollten die ITC-Kommissare die Sache wie Richter Shaw sehen, dann kann nur noch der US-Präsident ein (ganz seltenes) Veto aussprechen.
Anfang Mai hatte das Landgericht Mannheim Motorola Recht gegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen das Redmonder Unternehmen ausgesprochen. Folgen hatte diese Entscheidung aber vorerst nicht, da Mitte April ein US-Richter im Bundesstaat Washington Motorola bis auf weiteres untersagt hat, außerhalb der Vereinigten Staaten gegen ein konkurrierendes Unternehmen vorzugehen.
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ITC-Richter Shaw sieht die Causa aber ähnlich wie seine deutschen Kollegen und hat sich auf die Seite von Motorola gestellt, schreibt unter anderem das Technik-Magazin 'Wired', wo es die Empfehlung des ITC-Richters übrigens auch als 'PDF-Dokument' zu sehen gibt.
Shaw empfiehlt also nun eine Einstellung der Xbox-360-Importe (explizit genannt werden die 4-GB- und die 250-GB-Version), außerdem soll Microsoft eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die den Verkauf der Konsole aussetzt. Schließlich soll Microsoft noch eine Kaution hinterlegen, deren Höhe soll "sieben Prozent des deklarierten Wertes der noch unverkauften Xbox-Bestände, die sich bereits im Land befinden" betragen.
Die Motorola-Beschwerde reicht bis ins Jahr 2010 zurück. Microsoft hatte gegenüber der ITC argumentiert, dass sich ein Importverbot "nachteilig auf die dem Kunden zur Verfügung stehende Auswahl" auswirken würde, da US-Konsumenten dann nur noch zwischen PlayStation 3 und Wii wählen könnten. Dieses Argument ließ der ITC-Richter aber nicht gelten und meinte, dass die Patentverletzung schwerer wiege als die Einschränkung der Auswahl für den Konsumenten.
Bei der Entscheidung handelt es sich allerdings "nur" um eine Empfehlung, eine endgültige Entscheidung müssen die sechs Kommissare der ITC treffen. Das Gremium muss der Empfehlung zwar nicht folgen, im Normalfall wird solchen Empfehlungen aber nicht widersprochen. Sollten die ITC-Kommissare die Sache wie Richter Shaw sehen, dann kann nur noch der US-Präsident ein (ganz seltenes) Veto aussprechen.
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