Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen. Alleiniger Ansprechpartner dafür wird dabei die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden.
Die Bürger sollen zudem leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter "mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch verspricht man sich einen zunehmenden Wettbewerb unter den Anbietern. Neu ist das "Recht auf Vergessenwerden": Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.
Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen. Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können.
"Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben", sagte die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding.
Die heute vorgeschlagenen Änderungen soll insbesondere das Vertrauen in Onlinedienste stärken, indem die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert seien und größere Kontrolle über ihre Daten erhalten sollen. "Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen", versprach Reding.
Dies wird allerdings nicht von allen so gesehen. Kritik übte beispielsweise der IT-Branchenverband BITKOM an der Ausweitung des Einwilligungsprinzips, wodurch Internetnutzer künftig in zahlreichen Einzelfällen eine jeweils gesonderte Zustimmung zur Datenverarbeitung geben müssen. "Es ist nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich, für alles und jedes eine gesonderte Einwilligung zu verlangen, und sei es noch so nachrangig", sagte BITKOM-Chef Dieter Kempf. "Mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut."
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten - also dem EU-Ministerrat - zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.
2012-01-25T16:21:19+01:00Christian Kahle
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