Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung
Kai-Uwe Steffens, einer der Aktivisten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), hat eine neue Petition gegen die Einführung einer verdachtlosen Speicherung der Verbindungsdaten aller Bundesbürger gestartet.
Die Eingabe wurde bereits im März beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und jetzt auf der zugehörigen Online-Plattform veröffentlicht. Bis zum 6. Oktober besteht nun die Möglichkeit, sich den Forderungen anzuschließen.
Die Forderung an den Bundestag lautet: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen."
Ziel ist es, eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht ein bereits in Kraft getretenes entsprechendes Gesetz für nichtig erklärt. Infolge dessen mussten die bereits von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten gelöscht werden.
Seit dem setzen sich verschiedene Politiker - vornehmlich aus dem konservativen Spektrum - dafür ein, dass das Gesetz in einer leicht entschärften Form neu aufgelegt wird. Eine EU-Richtlinie, die die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, bestärkt sie in diesen Bemühungen.
Allerdings ist auch klar, dass es sich bei der Angelegenheit um ein heißes Eisen handelt. Das erste Gesetz wurde bereits von einer breiten Protestbewegung bekämpft. Immerhin stellt die Vorratsdatenspeicherung alle Bürger des Landes unter Generalverdacht, indem vorsorglich mitgespeichert wird, wer wenn und von wo aus mit wem in Kontakt getreten ist.
Kritiker befürchten, dass die umfassende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung massive gesellschaftliche Probleme nach sich zieht. Immerhin ist belegt, dass sich das Verhalten von Menschen verändert, wenn sie sich beobachtet fühlen - auch wenn sie nichts Unrechtes im Sinn haben.
Weiterhin würde die Arbeit von Geheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Sozialarbeitern in Beratungsstellen deutlich erschwert, da Informanten oder Betroffene nur unter erschwerten Umständen anonym Kontakt aufnehmen könnten. Dem stellen die Strafverfolgungsbehörden die größeren Chancen bei der Aufklärung von Straftaten entgegen. In der Zeit, als Vorratsdaten verfügbar waren, zeigte sich allerdings, dass die Aufklärungsquote nicht stieg.
Die Forderung an den Bundestag lautet: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen."
Ziel ist es, eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht ein bereits in Kraft getretenes entsprechendes Gesetz für nichtig erklärt. Infolge dessen mussten die bereits von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten gelöscht werden.
Seit dem setzen sich verschiedene Politiker - vornehmlich aus dem konservativen Spektrum - dafür ein, dass das Gesetz in einer leicht entschärften Form neu aufgelegt wird. Eine EU-Richtlinie, die die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, bestärkt sie in diesen Bemühungen.
Allerdings ist auch klar, dass es sich bei der Angelegenheit um ein heißes Eisen handelt. Das erste Gesetz wurde bereits von einer breiten Protestbewegung bekämpft. Immerhin stellt die Vorratsdatenspeicherung alle Bürger des Landes unter Generalverdacht, indem vorsorglich mitgespeichert wird, wer wenn und von wo aus mit wem in Kontakt getreten ist.
Kritiker befürchten, dass die umfassende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung massive gesellschaftliche Probleme nach sich zieht. Immerhin ist belegt, dass sich das Verhalten von Menschen verändert, wenn sie sich beobachtet fühlen - auch wenn sie nichts Unrechtes im Sinn haben.
Weiterhin würde die Arbeit von Geheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Sozialarbeitern in Beratungsstellen deutlich erschwert, da Informanten oder Betroffene nur unter erschwerten Umständen anonym Kontakt aufnehmen könnten. Dem stellen die Strafverfolgungsbehörden die größeren Chancen bei der Aufklärung von Straftaten entgegen. In der Zeit, als Vorratsdaten verfügbar waren, zeigte sich allerdings, dass die Aufklärungsquote nicht stieg.
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Christian Kahle
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