CDU-Politiker: "Three Strikes"-Gesetz nichts für uns

Recht, Politik & EU Die so genannte "Three Strikes"-Regelung gegen Filesharing-Nutzer, die in Frankreich nun per Gesetz eingeführt wurde, ist laut Thomas Jarzombek "kein Modell für Deutschland". Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag erklärte dazu: "In einem Rechtsstaat ist es undenkbar, dass ohne richterlichen Beschluss Sanktionen gegen Staatsbürger von Organisationen mit zweifelhafter Legitimation verhängt werden."

Das neue Gesetz in Frankreich sieht vor, dass ein Internet-Nutzer bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch seinen Provider verwarnt wird. Die Hinweise soll die Medienindustrie liefern. Fällt der Anwender zum dritten Mal auf, wird ihm der Internet-Zugang gesperrt.

Jarzombek kritisierte die immer noch viel zu häufigen Urheberrechtsverstöße im Internet, hält jedoch rechtsstaatliche Mittel für die richtige Wahl. "Internet-Nutzer, die illegale Inhalte herunterladen, sollten über ihre IP-Adressen identifiziert und auf gerichtlichem Wege belangt werden. Dies geschieht derzeit, und die Sanktionen sind erheblich."

Ein vergleichbares Gesetz wie in Frankreich hält Jarzombek für weder mit dem deutschen Grundgesetz noch dem EU-Telekom-Paket vereinbar. Im Übrigen appelliert der CDU-Medienexperte an die Musik-Branche, mehr legale Lösungen für den Herunterladen von Musikdateien im Internet zu schaffen. "Der iTunes-Store hat quasi über Nacht die Anzahl der Raubkopien im Internet drastisch reduziert, indem eine attraktive Plattform zu akzeptablen Preisen den Download von Musiktiteln erstmals auf legale Weise ermöglicht hat", sagte er.

Solche Angebote sollten nach Meinung von Thomas Jarzombek ausgebaut werden, denn "es wäre naiv zu glauben, mit Verboten alleine die Urherberrechtsverstöße im Internet bekämpfen zu können."
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