Bundesrat: Keine Handy-Notrufe ohne SIM-Karte
Mit der beschlossenen Neuregelung wird die sogenannte Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Diese sieht vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass den Notrufabfragestellen künftig auch die Informationen zum Anruferstandort übermittelt werden.
Weiter hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, dass die Notrufverpflichtung für Telefonie über das Internet (VoIP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten eingeführt wird. Damit setzt der Bundesrat eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses um.
Der Grund für die Übergangsfrist von zwei Jahren ist die Tatsache, dass Voice-over-IP standortunabhängig ist und die Bestimmung des Endgerätestandorts somit technisch sehr schwierig. Bislang, so der Wirtschaftsausschuss, stelle die Standortbestimmung ein "nicht zufriedenstellend gelöstes Problem" dar.
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