Verbraucherschützer erfolgreich gegen Mobilfunker

Wirtschaft & Firmen Mehrere Mobilfunkanbieter müssen auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen streichen. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand.

Die Vertragsbedingungen für Handynutzer werden sich dadurch unter anderem bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz verbessern, teilte der Verband mit. "Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.


Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren, hieß es. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.

Auch einer weiteren fragwürdigen Praxis schoben die Gerichte einen Riegel vor: Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten. Die Richter entschieden, dass der Verbraucher nicht vor die Alternative gestellt werden darf, entweder die veränderten Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder ihm wird der Vertrag gekündigt.

Das so genannte Kleingedruckte von insgesamt 19 Mobilfunkanbietern stand in der im Sommer 2008 gestarteten Abmahnaktion auf dem Prüfstein. Darin legten die Anbieter beispielsweise Bedingungen zur Sperrung oder Kündigung des Anschlusses fest: Teilweise reichte ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung aus.

In anderen Fällen drohte bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung die fristlose Kündigung - ohne dass der Vertrag geklärt hätte, was in diesem Zusammenhang missbräuchlich heißt. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränkt die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein. Urteile ergingen unter anderem gegen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Congstar.
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Sollte dies das Ende der unechten Flatrates sein? Dort wird auch nie in absoluten Zahlen gesagt, was für den Anbieter "fair use" bedeutet. 3h/Tag die Arcor-ISDN-Flatrate genutzt reichte jedenfalls schon aus, um aus dem Vertrag gekickt zu werden... bei weniger als 3h/Tag sind aber Call-by-Call-Verbindungen billiger als die "Flatrate" von Arcor. Bin gespannt... EDIT: Hmpf, ok, geht um Mobil-Verträge, also ändert sich bei Festnetz-Internet wohl nichts
 
@Tyndal: Ich glaube du vertauscht da was! "Flatrate" Heißt nur, dass du unbegrenzt lang im Internet sein darfst und dabei soviel herunterladen kannst wie du willst! Solange diese zwei Bedingungen erfüllt sind entspricht das Angebot einer Internet-Flatrate! Das Wort Flatrate sagt NICHTS!! über die Geschwindigkeit aus die zur Verfügung steht! Insofern gibt es keine "unechten" Flatrates!
 
@bigbasti87: Ja, es ist eine ISDN-Flatrate, reden wir nicht über "Geschwindigkeit" :) Beworben mit "ohne Zeit- und Volumenbegrenzung*"... *fair use. Ich habe die Flatrate über den Monat 90h genutzt, also 3h/Tag. Sofort kam das Schreiben: "auffällig hohe Nutzung, Verstoß gegen "fair use", Kündigung" und weg war der Anschluss. Ich rede nicht von den UMTS-Flatrates, die nach ein paar Gigabyte auf GPRS gedrosselt werden und zum Monatsanfang wieder frei sind, das ist ein anderes Thema. Und "ohne Zeit- und Volumenbegrenzung" kann niemals "fair use" sein. Entweder oder. Aber da sehen scheinbar weder Regulierungsbehörde noch Regierung Handlungsbedarf beim Thema Verbraucherschutz.
 
Richtig so!!! Es kann ja nicht sein das der Mobilfunkanbieter jederzeit den Vertrag kündigen kann, aber der Kunde nur wenn er die Frist ein hält, und das sogar nur zum Vertragsende.
 
Das is der richtige Schritt, aber wieso ist es bei vielen Providern immer noch so, dass Simkarten trotz vorhandenem Guthaben nach Zeitraum x einfach deaktiviert werden und die Aktivierung mit einer erneuten Aufladung der Sim Karte verbunden ist? Es gab doch schon Einzelurteile gegen o2 glaub ich, wo das verfallen von Guthaben richterlich untersagt wurde. Wieso macht man da keine allgemeine Vorschrift draus?


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