Filesharing: Der zweitberühmteste Auslieferungsfall feiert Jubiläum

Der sicherlich bekannteste Fall eines mutmaßlichen Piraterie-Drahtziehers ist jener von Kim Dotcom. Der gebürtige Deutsche kämpft in Neuseeland gegen seine Auslieferung in die USA. Der Name Artem Vaulin ist hingegen nicht ganz so bekannt, doch sein juristischer Kampf ist mindestens so verbissen wie jener des Megaupload-Gründers.
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KickAssTorrents
Vor genau zwei Jahren wurde Artem Vaulin, Gründer von KickassTorrents (KAT), von der polnischen Polizei verhaftet. Das damals mit Abstand populärste Torrent-Verzeichnis verschwand an diesem Tag auch aus dem Netz. Schnell tauchten aber Nachfolger und Mirror-Seiten auf, mit Verhaftungen ließ sich das Piraterie-Problem bekanntlich noch nie beseitigen.

Vaulin wurde auf einem polnischen Flughafen verhaftet, die Festnahme basierte zu einem wesentlichen Teil auf einem US-amerikanischen Strafrechtsfall, dieser listete auch zwei weitere Verdächtigte auf. Mit den Verhaftungen begann für die Beschuldigten ein bis heute andauernder Kampf gegen die Auslieferung. Vaulin saß monatelang in einem polnischen Gefängnis, wurde im vergangenen Jahr auf Kaution auf freien Fuß gesetzt.

In der ersten Instanz entschied ein Gericht, dass Vaulin in die USA ausgeliefert werden darf, ein finales Urteil steht in der Causa aber noch aus. Wie das Filesharing-Blog TorrentFreak (TF) schreibt, gab es seit einigen Monaten keine echte Bewegung, eine für vergangene Woche angesetzte Anhörung wurde auf Oktober verschoben. Laut TF ist es aber unklar, ob der Fall bis dahin Fortschritte machen wird.

Langer Weg

Mit zwei Jahren ist die Causa KickassTorrents eine lange andauernde, aber natürlich kein Vergleich zur Auslieferungs-"Schlacht", die Kim Dotcom führt, diese dauert bereits mehr als sechs Jahre. Vaulin hat aber bereits früher angeboten, dass er sich unter bestimmten Konditionen freiwillig dazu bereit erklären könnte. Gleichzeitig haben seine Verteidiger auch erklärt, dass der Fall abgewiesen werden sollte, da Torrents selbst keinen urheberrechtlich relevanten Inhalt darstellen.


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