Elektroschrott: Umwelthilfe mahnt Saturn und Media Markt ab

Bereits seit 2016 ist in Deutschland mit dem "ElektroG" ein neues Gesetz in Kraft, welches Händler dazu verpflichtet, Altgeräte wieder zurück­zu­nehmen. Verstöße dagegen und Beschwerden von Kunden gab es seither reichlich, jetzt mahnt die Deutsche Umwelthilfe insgesamt 16 Handelsketten ab.
Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe gibt es noch immer viel zu viele Einschränkungen für Kunden, die nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Ergänzung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz ihren Elektroschrott ordnungsgemäß bei den Händlern zurückgeben wollen. Nach Stichproben kam heraus, dass besonders die großen Handelsketten in Deutschland noch immer bei der Umsetzung Probleme haben. Kunden werden abgewiesen oder es wird ihnen erschwert, die Geräte zurückzubringen.
Infografik: So viel Elektroschrott produziert die WeltSo viel Elektroschrott produziert die Welt
Laut der Umwelthilfe stieß man bei den Tests auf zu viele Probleme. Medion nimmt beispielsweise nur vollständige Geräte zurück - was eine gesetzeswidrige Einschränkung darstellt. "Es kann nicht sein, dass Medion unvollständige oder zerlegte Elektroaltgeräte von der Rücknahme ausschließt, obwohl viele Altgeräte ja gerade zurückgegeben werden, weil dazugehörende Teile abhandengekommen sind und das Gerät nun nicht mehr funktioniert. Aus gutem Grund müssen auch solche Geräte von Gesetzes wegen zurückgenommen werden", sagt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Fehlende Behördenkontrolle

Auffällig viele Probleme gab es auch bei Saturn, Media Markt, Tchibo, Conrad, Redcoon und anderen. Die Umwelthilfe mahnt nun insgesamt 16 Handelsketten ab. Gleichzeitig kritisiert man das Fehlen behördlicher Kontrollen und den Verzicht auf Ordnungsstrafen.

Abgabestellen ungenügend

Probleme gibt es dabei im Online-Handel mit den sogenannten Abgabestellen: "Für Elektro­kleingeräte oder Energiesparlampen werden Verbraucher an die eigenen Filialen oder Rück­nahmesysteme verwiesen, die in ganz Deutschland beispielsweise nur über etwa 350 Sammelstellen verfügen. Von einer Flächen­deck­ung kann bei diesen Sammelangeboten keine Rede sein. Das ist mit den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nicht vereinbar und führt schnell zu einer unsach­ge­mäßen Entsorgung in der Restmülltonne", sagt Sommer.

Amazon hat nach der letzten Überprüfung durch die Umwelthilfe übrigens nachgelegt. Es gab bei den Stichproben in diesem Jahr wohl keine nennenswerten Beanstandungen.


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