Streit um die runde Ecke:
Samsung bekommt neuen Prozess gegen Apple

Ein seit 6 Jahren anhaltender Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung geht jetzt in die nächste Runde. Wegen der Verletzung von Geschmacksmustern hatte Samsung 400 Millionen Dollar an Apple überwiesen, diese Entscheidung soll jetzt neu überprüft werden.
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USPTO/Apple

Der Wahnsinn um die runden Ecken

Dass sich die großen Smartphone-Konzerne der Welt schon immer gegenseitig mit Klagen überziehen, ist kein neues Phänomen. Die Wendung, die ein seit vielen Jahren anhaltender Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung jetzt erneut nimmt, dürfte bei vielen Beobachtern aber sicher einmal mehr für leicht verwundertes Augenrollen sorgen. Samsung hat jetzt vor einem Gericht in Kalifornien erstritten, dass Apple in einem neuen Verfahren genau rechtfertigen muss, warum Samsung knapp 400 Millionen Dollar für die Verletzung mehrerer iPhone-Geschmacksmuster zahlen musste.
iPhone Geschmacksmuster Schon wieder geht es... iPhone Geschmacksmuster ...um die runden Ecken
Wie heise in seinem Bericht schreibt, soll der von Samsung jetzt erfolgreich angestrebte Folgeprozess klären, ob eine Rechtfertigung für die nach dem letzten Verfahren geleisteten Schadenszahlungen von 399 Millionen Dollar für die Verletzung von insgesamt drei Apple-Geschmacksmuster gegeben ist. Wie die von Foss Patents veröffentlichten Gerichtsunterlagen zeigen, hatte die zuständige Richterin Lucy Koh am Sonntag eine entsprechende Entscheidung gefällt.

Gegenstand der Verhandlungen sind abermals die in den letzten Jahren oft in der Berichterstattung erwähnten US-Geschmacksmuster D618677 und D593087. Durch diese hat sich Apple nach US-Recht ein Design mit einer rechteckigen Frontpartie eines Smartphones mit abgerundeten Kanten absichern lassen. Darüber hinaus wird auch wieder das Design-Patent D604305 eine Rolle spielen, in dem der Konzern eine Rasterdarstellung von 16 bunten App-Icons auf einem schwarzen Bildschirm beschreibt.

Schadensersatz für jedes Gerät nicht jeden Verstoß

Samsung will in dem neuen Verfahren jetzt aber nicht US-Geschmacksmuster selbst infrage stellen, sondern vielmehr erreichen, dass die Bemessungsgrundlage der geleisteten Schadensersatzzahlungen neu überprüft wird. Hier war der Gesamtgewinn aus dem Verkauf der jeweiligen Smartphone-Reihe zugrunde gelegt worden. Wie das von Samsung angerufene oberste US-Gericht urteilte, können auch einzelne Komponenten des Produktes als Grundlage zur Schadensberechnung herangezogen werden. Jetzt liegt es an Apple in dem neuen Verfahren zu zeigen, wie Samsung die angeführten Geschmacksmuster mit dem Gesamtprodukt verletzt haben soll.
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