Gericht: Anklicken von Kinderpornos ist strafbar
Allein das Betrachten von Kinderpornos ist strafbar. Die bereits bestehende Rechtslage wurde am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg mit einem unanfechtbaren Revisionsurteil bestätigt, das Grundsatzcharakter besitzt. mehr...
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Michael Diestelberg
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