BGH stellt klar: Amazons A-bis-Z-Garantie ist für Verkäufer nicht bindend
In einem Streit um einen über den Amazon Marketplace verkauften Kaminofen hat der Bundesgerichtshof jetzt sein Urteil veröffentlicht. Es ging dabei um die Frage, was mit dem Kaufpreisanspruch passiert, wenn ein Käufer die sogenannte ... mehr...
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Vielen Dank!
Als Käufer toll, als Verkäufer immer ein großes Risiko dort zu verkaufen.
Zum anderen kann ein Verkäufer auch dann rechtlich gegen die Entscheidung von Amazon oder Paypal vorgehen. Darum geht es hier aber nicht.
Der Verkäufer wollte ja nicht gegen Amazons Entscheidung vorgehen. Sondern hat den Käufer nochmals auf Zahlung verklagt. Es ging jetzt erst mal darum, ob er dass darf oder nicht.
Und wie der BGH feststellte, darf der Verkäufer das, unabhängig von der Entscheidung von Amazon oder Paypal. Also nichts mit "Verkäufer kann nichts gegen die von Amazon oder PayPal getroffene Entscheidungen tun"!
Entsprechende Garantien klingen aus Kundensicht immer erstmal gut, aber man sollte sich keiner Illusion hingeben dass man dafür nicht auch ordentlich bezahlt.
Das ist ein Teufelskreis, der zu einem Quasimonopol führt.
Viele Verkäufer Preise inzwischen geplante Verluste aufgrund Amazons teils bekloppter Entscheidungen mit ein, so dass alle ehrlichen am Ende mehr zahlen.
Einige tun das aus Ansgst nicht, oder erhöhen zugleich auch die Preise im eigenen Shop genauso, mehr dazu siehe ganz unten.
Hier mal ein Beispiel aus persönlicher Erfahrung, so passiert bei meinem Arbeitgeber letztes Jahr im Herbst.
Käufer kauft einen Artikel für 70 € oder so.
Wird per DHL versendet, als Paket. Mit Tracking ID.
Käufer meldet nach 4 Wochen, "kam nicht an".
Amazon erstattet ohne Rückfrage beim Verkäufer den vollen Betrag.
Verkäufer legt Widerspruch ein und legt UNTERSCHRIEBENEN Ablieferbeleg vor.
Amazon sagt "Käufer sagt, kam nicht an, Unterschrift egal, wird erstattet".
Widerspruch abgelehnt, kein weiterer Widerspruch möglich, Entscheidung Endgültig.
Käufer hat Ware UND Geld, Verkäufer sitzt dumm da.
Oh und Amazon behält natürlich die Verkaufsgebühr auf Kosten des Verkäufers.
--> In der Vereinbarung, die man mit Amazon trifft, um bei denen Verkaufen zu dürfen verpflichtet man sich, NICHT außerhalb von Amazon gegen Käufer vorzugehen, ansonsten wird man gesperrt und darf nicht mehr verkaufen.
Also kein Inkasso oder Klage wegen Betrug.
Solange man bei Amazon verkauft ist man deren Willkür ausgeliefert.
Klar ist das toll für KÄUFER und klar ist Amazon so erfolgreich.
PS: Es wird unter Verkäufern auch gemunkelt, dass Amazon die Preise in den Verkäufer Shops beobachtet und Artikel in der Suche weiter unten rankt, die dort billiger sind, als bei Amazon.
Seit 2013 das Bundeskartellamt die Klausel gekippt hat, dass Verkäufer es nirgends billiger als bei Amazon anbieten dürfen, spricht man davon.
Beweisen kann man das natürlich nicht.
Hätte das Bundeskartellamt da nicht eingegriffen, gäbe es diese Knebelklausel immer noch.
Wie gesat Quasimonopol. Die können machen, was sie wollen.
Den letzteres kommt dich auf jedenfall teurer!
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Käufer kauft einen Artikel für 70 € oder so.
Wird per DHL versendet, als Paket. Mit Tracking ID.
Käufer meldet nach 4 Wochen, "kam nicht an".
Amazon erstattet ohne Rückfrage beim Verkäufer den vollen Betrag.
Verkäufer legt Widerspruch ein und legt UNTERSCHRIEBENEN Ablieferbeleg vor.
Amazon sagt "Käufer sagt, kam nicht an, Unterschrift egal, wird erstattet".
Widerspruch abgelehnt, kein weiterer Widerspruch möglich, Entscheidung Endgültig.
Käufer hat Ware UND Geld, Verkäufer sitzt dumm da.
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ist einfach eine Urban Legend und hat nicht mal vor einem Gericht in ner Banananenrepublik
Bestand, damit würde sich amazon des Betruges mitschuldig machen. Zumal der Betrug dann auch noch gewerblich wäre... da können sie gleich dicht machen!
Klar zuerst glaubt amazon seinem Kunden! Und ne Unterschrift sagt eben erstmal gar nix aus... ist das nicht meine auf dem Papier kannst du vorlegen was du willst, in dem Fall kommst um den Klageweg eben nicht rum, und da verzichten die meisten Händler: weil eben nicht 100%ig! Verlieren sie bleiben sie auf dem Schaden plus den Kosten für das Ganze sitzen! Und nicht weil sie nicht dürften! In AGB/Verträgen und so weiter kann stehen was auch immer du willst, Klauseln die gegen Gesetze verstoßen, sind von vorne rein nichtig! (hier dann § 138 BGB)
Mal ein paar Beispiele:
Fehler bei der Willenserklärung gemäß §§ 116 ff. BGB
Formmangel gemäß § 125 BGB
Mangelnde Geschäftsfähigkeit gemäß § 105 BGB
Scheingeschäft gemäß § 117 BGB
Scherzgeschäft gemäß § 118 BGB
Sittenwidrigkeit gemäß §§ 134 und 138 BGB, welche beispielsweise bei den sogenannten "Wuchergeschäften" gegeben ist
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 138 BGB
Gestohlene Ware und Hehlerei § 134 BGB
etc.
und das BGH hat das mit diesem Urteil ja nochmals bestätigt!
Folgende möchte ich dazu ausführen: Verkaufspreis Buch unter 10 Euro, Versand damals noch als Büchersendung. Das dauert etwas länger, ist aber auch bei grösseren Wiederverkäufern üblich. Diese Sendungsart wird im Briefzentrum auf gesonderten Bändern transportiert.
Eine Reklamation nach einer Woche ist eigentlich kaum wirklich sinnvoll.
Das Buch ist natürlich nie nachträglich angekommen.
Seitdem habe ich nur noch mit Hermes versendet - geht halt nur bei etwas höheren Preisen, da ich habe ich einen Nachweis - aber auch prompt eine Bewertung mit 3 Sternen - Begründung "Scheiß H****"
Musst ja auch kein Hermes nehmen auch DHL & Co. bieten versicherten Versand mit Nachweis.
Es kommt auch immer auf die Kosten an. Ich verkaufte ja eigentlich nur, dem Bücherschrank zu entlasten. Die Versandkosten müssen sich daher auch an den Einnahmen orientieren.
Aber auch grosse Wiederverkäufer kalkulieren mit niedrigen Versandkosten und der Versandkostenprämie auf Amazon.
Und es ist tatsächlich so, dass die Versendungsart "Büchersendung" n i c h t mit der normalen Post im Briefzentrum bearbeitet wurde, sondern auf eigenen Bändern transportiert wurde. Das hat mir der Postfilanlbetreiber selbst so mitgeteilt.
Und: Aus China - kommt auch auf die Versandkosten an und Versandart. Dort können knappe zwei Monate für einen billigen 3 Euro Artikel drinn sein.
Zu DHL - zu dem Hermes-Preis bekam man nur ein Päckchen - und das ohne Nachweis.