BGH stellt klar: Amazons A-bis-Z-Garantie ist für Verkäufer nicht bindend

In einem Streit um einen über den Amazon Marketplace verkauften Ka­min­ofen hat der Bundesgerichtshof jetzt sein Urteil veröffentlicht. Es ging dabei um die Frage, was mit dem Kaufpreisanspruch passiert, wenn ein Käu­fer die sogenannte ... mehr... Amazon, Logo, Versandhandel Amazon, Logo, Versandhandel DPA

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das Vorgehen ist hier ähnlich wie bei PayPal, Verkäufer kann nichts gegen die von Amazon oder PayPal getroffenen Entscheidungen tun.

Als Käufer toll, als Verkäufer immer ein großes Risiko dort zu verkaufen.
 
@Lukay: Wäre ja auch ein Skandal wenn der Verkäufer einen Teil des Risikos im Onlinehandel mittragen muss.... Betrüger gibts auf beiden Seiten. So ist die Last wenigsten ein wenig gerechter verteilt.
 
@Lukay: Nichts dagegen tun ist ja nicht richtig. Zum einen bekommt er die Ware (wenn geliefert) ja auch zurück... sonst gibt es auch kein Geld zurück von Amazon oder Paypal!
Zum anderen kann ein Verkäufer auch dann rechtlich gegen die Entscheidung von Amazon oder Paypal vorgehen. Darum geht es hier aber nicht.
Der Verkäufer wollte ja nicht gegen Amazons Entscheidung vorgehen. Sondern hat den Käufer nochmals auf Zahlung verklagt. Es ging jetzt erst mal darum, ob er dass darf oder nicht.
Und wie der BGH feststellte, darf der Verkäufer das, unabhängig von der Entscheidung von Amazon oder Paypal. Also nichts mit "Verkäufer kann nichts gegen die von Amazon oder PayPal getroffene Entscheidungen tun"!
 
Normalerweise ist es aber so das - wenn ein Händler der bei Amazon Verkauft es wagt selbst wenn er im Recht ist den Käufer eine Forderung zukommen zu lassen, man von Amazon als Verkäufer gesperrt wird. Daher Waagen auch wenige einen Mahnbescheid oder eine Klage.. bei amazon zu Verkaufen ist schon eine hölle wo man wissen muss ob man sich darauf einläst.
 
@Rage87: Naja, selbst wenn der Verkäufer im Recht ist, ist es Amazon auch, da Amazon lt. Recht und Gesetz frei entscheiden kann, wer bei denen verkaufen darf und wer nicht. DA gilt das "digitale" Hausrecht und die Vertragsfreiheit.
 
@Scaver: Prinzipiell ja, allerdings mit der Einschränkung, dass die Amazon-Plattform im Online-Einzelhandel faktisch eine marktbeherrschende Stellung hat (ca. 70% Marktanteil). Könnte dazu führen, dass bestimmte Praktiken in Zukunft untersagt werden.
 
@nicknicknick: den Marktanteil haben sie, weil sie genau so arbeiten und den Kunden eben wie einen Kunden behandeln. Ich weiß, das ist bei anderen Online Shops nicht so, aber die Kunden werden immer dahin gehen, wo sie fair behandelt werden.
 
@qmert: Inwiefern bezieht sich dein Kommentar auf meinen?
 
@Rage87: dann verkauft man da nicht! Sorry aber jedes Geschäft hat Vor und Nachteile und die gibt es nur im Komplettpaket. Vorteile rauspicken und auf die Nachteile verzichten ist nicht!
 
Dann wird Amazon die vertraglichen Bedingungen für Verkäufer in soweit abändern, dass diese sich verpflichten, die Garantie anzuerkennen... und wer es nicht tut, darf halt nicht verkaufen.
 
@Scaver: Darum verlangen viele Händler mit eigenem Shop ja auch mittlerweile schon gesalzen höhere Preise wenn man bei ihnen über Amazon bestellt statt direkt. Da lohnt sich meistens mal in den händlereigenen Shop zu gucken, falls vorhanden. Neulich wieder was gehabt, das im Amazon Marketplace inkl Versand 25€ kosten sollte, direkt im eigenen Shop des Händlers jedoch nur 19€. Da schlägt der Händler die für ihn bei Amazon ungünstigen Konditionen eben auf den Preis drauf.
Entsprechende Garantien klingen aus Kundensicht immer erstmal gut, aber man sollte sich keiner Illusion hingeben dass man dafür nicht auch ordentlich bezahlt.
 
@mh0001: Mittlerweile? Das war eigentlich schon immer so. Bei Amazon müssen die Händler ja auch von Anfang an einen fetten Kuschelkulanz Puffer mit aufbauen.
 
@mh0001: Es hat aber schon einen Grund warum Amazon so erfolgreich ist... und aller Unkenrufe zum Trotz, der Preis ist es ganz sicher nicht! ;)
 
@Johnny Cache: Ja, Amazon ist so erfolgreich, weil sie sich selbst auf Kosten der Verkäufer bereichern. Die KÄUFER finden das natürlich toll und deswegen MUSS man mehr oder weniger bei Amazon verkaufen, auch wenn man weiß, dass man ziemlich sicher betrogen wird.

Das ist ein Teufelskreis, der zu einem Quasimonopol führt.

Viele Verkäufer Preise inzwischen geplante Verluste aufgrund Amazons teils bekloppter Entscheidungen mit ein, so dass alle ehrlichen am Ende mehr zahlen.
Einige tun das aus Ansgst nicht, oder erhöhen zugleich auch die Preise im eigenen Shop genauso, mehr dazu siehe ganz unten.

Hier mal ein Beispiel aus persönlicher Erfahrung, so passiert bei meinem Arbeitgeber letztes Jahr im Herbst.

Käufer kauft einen Artikel für 70 € oder so.
Wird per DHL versendet, als Paket. Mit Tracking ID.
Käufer meldet nach 4 Wochen, "kam nicht an".
Amazon erstattet ohne Rückfrage beim Verkäufer den vollen Betrag.
Verkäufer legt Widerspruch ein und legt UNTERSCHRIEBENEN Ablieferbeleg vor.
Amazon sagt "Käufer sagt, kam nicht an, Unterschrift egal, wird erstattet".
Widerspruch abgelehnt, kein weiterer Widerspruch möglich, Entscheidung Endgültig.
Käufer hat Ware UND Geld, Verkäufer sitzt dumm da.

Oh und Amazon behält natürlich die Verkaufsgebühr auf Kosten des Verkäufers.

--> In der Vereinbarung, die man mit Amazon trifft, um bei denen Verkaufen zu dürfen verpflichtet man sich, NICHT außerhalb von Amazon gegen Käufer vorzugehen, ansonsten wird man gesperrt und darf nicht mehr verkaufen.
Also kein Inkasso oder Klage wegen Betrug.

Solange man bei Amazon verkauft ist man deren Willkür ausgeliefert.

Klar ist das toll für KÄUFER und klar ist Amazon so erfolgreich.

PS: Es wird unter Verkäufern auch gemunkelt, dass Amazon die Preise in den Verkäufer Shops beobachtet und Artikel in der Suche weiter unten rankt, die dort billiger sind, als bei Amazon.
Seit 2013 das Bundeskartellamt die Klausel gekippt hat, dass Verkäufer es nirgends billiger als bei Amazon anbieten dürfen, spricht man davon.
Beweisen kann man das natürlich nicht.

Hätte das Bundeskartellamt da nicht eingegriffen, gäbe es diese Knebelklausel immer noch.
 
@pcfan: "In der Vereinbarung, die man mit Amazon trifft, um bei denen Verkaufen zu dürfen verpflichtet man sich, NICHT außerhalb von Amazon gegen Käufer vorzugehen, ansonsten wird man gesperrt und darf nicht mehr verkaufen." - Was ist das denn für eine Frechheit :D Ich würde fast vermuten, dass das auch rechtswidrig ist. Da versucht man ja, jemandem zu untersagen die Mittel des Rechtsstaats anzuwenden um zu seinem Recht zu kommen. Da sollten die Händler eigtl. geschlossen was drauf husten und einfach trotzdem gegen einen betrügerischen Kunden klagen.
 
@mh0001: Und dann wird man gesperrt und verliert einen großen Teil seines Umsatzes?

Wie gesat Quasimonopol. Die können machen, was sie wollen.
 
@mh0001: Tja wenn ich dann im Problemfall problemlos mein Geld wieder sehe und nicht erst gegen den Händler klagen muss um mein Recht zu bekommen zahl ich das gerne!

Den letzteres kommt dich auf jedenfall teurer!

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Käufer kauft einen Artikel für 70 € oder so.
Wird per DHL versendet, als Paket. Mit Tracking ID.
Käufer meldet nach 4 Wochen, "kam nicht an".
Amazon erstattet ohne Rückfrage beim Verkäufer den vollen Betrag.
Verkäufer legt Widerspruch ein und legt UNTERSCHRIEBENEN Ablieferbeleg vor.
Amazon sagt "Käufer sagt, kam nicht an, Unterschrift egal, wird erstattet".
Widerspruch abgelehnt, kein weiterer Widerspruch möglich, Entscheidung Endgültig.
Käufer hat Ware UND Geld, Verkäufer sitzt dumm da.
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ist einfach eine Urban Legend und hat nicht mal vor einem Gericht in ner Banananenrepublik
Bestand, damit würde sich amazon des Betruges mitschuldig machen. Zumal der Betrug dann auch noch gewerblich wäre... da können sie gleich dicht machen!

Klar zuerst glaubt amazon seinem Kunden! Und ne Unterschrift sagt eben erstmal gar nix aus... ist das nicht meine auf dem Papier kannst du vorlegen was du willst, in dem Fall kommst um den Klageweg eben nicht rum, und da verzichten die meisten Händler: weil eben nicht 100%ig! Verlieren sie bleiben sie auf dem Schaden plus den Kosten für das Ganze sitzen! Und nicht weil sie nicht dürften! In AGB/Verträgen und so weiter kann stehen was auch immer du willst, Klauseln die gegen Gesetze verstoßen, sind von vorne rein nichtig! (hier dann § 138 BGB)

Mal ein paar Beispiele:

Fehler bei der Willenserklärung gemäß §§ 116 ff. BGB
Formmangel gemäß § 125 BGB
Mangelnde Geschäftsfähigkeit gemäß § 105 BGB
Scheingeschäft gemäß § 117 BGB
Scherzgeschäft gemäß § 118 BGB
Sittenwidrigkeit gemäß §§ 134 und 138 BGB, welche beispielsweise bei den sogenannten "Wuchergeschäften" gegeben ist
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 138 BGB
Gestohlene Ware und Hehlerei § 134 BGB

etc.

und das BGH hat das mit diesem Urteil ja nochmals bestätigt!
 
Der Fall ist etwas unklar. Zuerst hat der Verkäufer ja die Chance, Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Hat der Käufer bzw. Amazon das versucht? Oder hat der Verkäufer das verweigert und Amazon deswegen so reagiert?
 
Ich bin selbst schon Opfer dieser Garantie geworden. Eine Käuferin hat bereits nach 1 Woche wegen angeblich nicht erhaltener Buchsendung reklamiert und ihr Geld zurück bekommen.

Folgende möchte ich dazu ausführen: Verkaufspreis Buch unter 10 Euro, Versand damals noch als Büchersendung. Das dauert etwas länger, ist aber auch bei grösseren Wiederverkäufern üblich. Diese Sendungsart wird im Briefzentrum auf gesonderten Bändern transportiert.

Eine Reklamation nach einer Woche ist eigentlich kaum wirklich sinnvoll.

Das Buch ist natürlich nie nachträglich angekommen.

Seitdem habe ich nur noch mit Hermes versendet - geht halt nur bei etwas höheren Preisen, da ich habe ich einen Nachweis - aber auch prompt eine Bewertung mit 3 Sternen - Begründung "Scheiß H****"
 
@Thomas JosefH: naja 1 Woche mag jetzt in Coronazeiten evtl. wieder vorkommen, aber üblich sind solche Zeiten schon seit Jahren nicht mehr! Selbst China schafft das ja innerhalb 7 bis 14 Tage zu liefern!

Musst ja auch kein Hermes nehmen auch DHL & Co. bieten versicherten Versand mit Nachweis.
 
@serra.avatar:
Es kommt auch immer auf die Kosten an. Ich verkaufte ja eigentlich nur, dem Bücherschrank zu entlasten. Die Versandkosten müssen sich daher auch an den Einnahmen orientieren.
Aber auch grosse Wiederverkäufer kalkulieren mit niedrigen Versandkosten und der Versandkostenprämie auf Amazon.

Und es ist tatsächlich so, dass die Versendungsart "Büchersendung" n i c h t mit der normalen Post im Briefzentrum bearbeitet wurde, sondern auf eigenen Bändern transportiert wurde. Das hat mir der Postfilanlbetreiber selbst so mitgeteilt.

Und: Aus China - kommt auch auf die Versandkosten an und Versandart. Dort können knappe zwei Monate für einen billigen 3 Euro Artikel drinn sein.

Zu DHL - zu dem Hermes-Preis bekam man nur ein Päckchen - und das ohne Nachweis.
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