Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom

Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen. mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


Kurs der T-Aktie
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!