Ebay löscht negative Bewertungen - ohne Wissen des Bewertenden
Auf dem weltweit größten Online-Marktplatz Ebay spielen die von Käufern über Verkäufer abgegebenen Bewertungen eine zentrale Rolle: Doch manche negative Kommentare, die anderen Nutzern als Warnsignal dienen könnten, verschwinden quasi über Nacht - ohne dass der Bewertende darüber informiert wird. Wie leicht Verkäufer ihre schlechten Bewertungen wegbringen, deckt die Zeitschrift PC-WELT in ihrer aktuellen Ausgabe (8/2003) auf.
Wer seine negative Bewertung verschwinden lassen will, hat es laut PC-WELT leicht: Als Sofortmethode für Bewertete bietet sich an, ihr Bewertungsprofil auf "privat" zu setzen. Dann zeigt Ebay keine Kommentare an. Der Nachteil: Es ist verdächtig, wenn plötzlich die Kommentare fehlen.
Die zweite Methode ist effektiver: Ebay-Nutzer unterschreiben ein Formular unter http://pages.ebay.de/help/community/defam-form.html. Damit versichert der Ebay-Nutzer in einer eidesstattlichen Versicherung, dass die über ihn abgegebene Bewertung nicht stimmt. Auch bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist das Risiko, mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen, äußerst gering: Nur wer eine Behörde oder ein Gericht belügt, kann belangt werden - Ebay jedoch ist ein Privatunternehmen.
Zwar steht im Formular, dass Ebay die eidesstattliche Versicherung auch an ein Gericht weiterleiten darf - es steht aber jedem frei, diesen Passus zu streichen. Erhält Ebay eine eidesstattliche Versicherung, entscheidet ein Ebay- Sicherheitsteam, ob die Bewertung gelöscht wird - laut Ebay-Pressesprecher "nach der Erfahrung". (ots)
Wer seine negative Bewertung verschwinden lassen will, hat es laut PC-WELT leicht: Als Sofortmethode für Bewertete bietet sich an, ihr Bewertungsprofil auf "privat" zu setzen. Dann zeigt Ebay keine Kommentare an. Der Nachteil: Es ist verdächtig, wenn plötzlich die Kommentare fehlen.
Die zweite Methode ist effektiver: Ebay-Nutzer unterschreiben ein Formular unter http://pages.ebay.de/help/community/defam-form.html. Damit versichert der Ebay-Nutzer in einer eidesstattlichen Versicherung, dass die über ihn abgegebene Bewertung nicht stimmt. Auch bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist das Risiko, mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen, äußerst gering: Nur wer eine Behörde oder ein Gericht belügt, kann belangt werden - Ebay jedoch ist ein Privatunternehmen.
Zwar steht im Formular, dass Ebay die eidesstattliche Versicherung auch an ein Gericht weiterleiten darf - es steht aber jedem frei, diesen Passus zu streichen. Erhält Ebay eine eidesstattliche Versicherung, entscheidet ein Ebay- Sicherheitsteam, ob die Bewertung gelöscht wird - laut Ebay-Pressesprecher "nach der Erfahrung". (ots)
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