Neues Gesetz zum Urheberrecht enthält eine Lücke

Das neue Urheberrecht, das das Erstellen von Backups kopiergeschützter CDs und DVDs verbietet, enthält eine Lücke. Wie das Computermagazin PC-WELT in seiner neuen Ausgabe berichtet (Heft 7/2003), ist zwar das Umgehen eines Kopierschutzes in Zukunft illegal, erlaubt sein dürfte aber immer noch das direkte Mitschneiden beim Abspielen. Die Privatkopie einer Musik-CD oder einer DVD ist auch nach der Gesetzesnovelle erlaubt. Verboten ist allerdings das Umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes". Das bedeutet in der Praxis, so die PC-WELT, dass der Anwender seine Lieblings-CDs, die er beispielsweise zu Hause und im Auto hören möchte, entweder hin- und herträgt oder gleich mehrfach erwirbt.

Wer beim Hören einer CD allerdings direkt mitschneidet, so die PC-WELT, wird sich auch nach der neuen Gesetzeslage nicht strafbar machen. Das meinen die von der PC-WELT befragten Juristen. Mit einem passenden Utility wie dem Waverecoder 2.40b (www.waverec.de) könne der Nutzer Kopien von geschützten CDs anfertigen, und zwar auch künftig legal.

Derzeit ist das neue Urheberrechtsgesetz im Vermittlungsausschuss, wohin es vom Bundesrat weitergeleitet wurde. Die Regelung soll eventuell auch auf Daten-CDs und -DVDs ausgedehnt werden. Wann die Änderung letztendlich in Kraft tritt, kann niemand sagen. (ots)
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