iTunes mit neuer AGB und ordentlichen Rechnungen für Apps
Apple hat zum Jahresstart einiges bei iTunes geändert: Neben Änderungen für die Entwickler gibt es nun endlich auch ordentliche Rechnungen mit korrektem Mehrwertsteuerausweis für die Nutzer. Dazu gibt es eine neue Ausführung der AGB.
Mit dem Jahreswechsel ist eine neue Mehrwertsteuerrichtlinie in Kraft getreten. Nach der neuen Gesetzgebung in Deutschland wird nun die Umsatzsteuer dort fällig, wo die Leistung erbracht wird: für iTunes heißt das, dass seit dem 1. Januar 2015 für Apps, Musik und Filme aus dem iTunes Store die Mehrwertsteuer von 19 Prozent in Deutschland abgeführt werden muss. Bislang hatte Apple nur 15 beziehungsweise 17 Prozent abgeführt, und zwar in Luxemburg, da dort die iTunes SARL aufgrund dieser Steuererleichterung ihren Sitz hat.
Apple hat die neuen Richtlinien inklusive der veränderten Rechnungsstellung in neuen AGB verankert. Dabei heißt es: "Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an" (via Apfelpage). Wer sich seit Jahreswechsel etwas aus den Stores heruntergeladen hat, musste den neuen AGB bereits zustimmen.
Entwickler-Programm verteuert
Mit der neuen Richtlinie wird es aber vorerst nicht teuer für die Nutzer - nur die Entwickler erhalten nun weniger vom Verkaufspreis, und natürlich bleibt jetzt auch für Apple weniger übrig. Dass Apple in den kommenden Wochen oder Monaten die Preise nun noch für die Anwender in den Stores anpassen wird, ist noch nicht auszuschließen. Erhöht hat Apple zumindest schon einmal die Gebühren für das Entwicklerprogramm. Während deutsche Entwickler bisher für die iOS oder OS X Developer Jahresmitgliedschaft 80 Euro berappen mussten, sind es seit Jahreswechsel 99 Euro. In den USA liegen die Preise bei 99 US-Dollar.Ordentliche Rechnung
Noch eine weitere Änderung gibt es zum Jahreswechsel: Wer etwas kauft im iTunes Store erhält nun endlich auch eine ordentliche Rechnung. Mit der ordentlichen Rechnung ist gemeint, dass alle laut Gesetzgeber in Deutschland verpflichtenden Angaben auf der Rechnung aufgeführt werden. Dazu gehört auch die Ausweisung der Mehrwertsteuer, einmal mit dem korrekten Steuersatz und einmal mit der entstanden, enthaltenen Umsatzsteuer. Beides ist ab sofort auf den Rechnungen, die Apple automatisch bei jedem Kauf an die Emailadresse mit der die Apple ID verbunden ist, sendet.Apple hat die neuen Richtlinien inklusive der veränderten Rechnungsstellung in neuen AGB verankert. Dabei heißt es: "Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an" (via Apfelpage). Wer sich seit Jahreswechsel etwas aus den Stores heruntergeladen hat, musste den neuen AGB bereits zustimmen.
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