Entfernen von Kopierschutz wird strafbar
Mit dem vergangene Woche verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Urheberrechts hat das Bundeskabinett kontroverse Diskussionen ausgelöst. Einige in dem Entwurf vorgesehenen Punkte werden je nach Interessenlage unterschiedlich interpretiert.
Nach Ansicht der Musikindustrie machen sich Cracker, die den mittlerweile auf vielen industriell hergestellten CDs integrierten Kopierschutz überlisten, künftig strafbar. Auch die Herstellung und Verbreitung von Software, durch die der Kopierschutz umgangen werden kann, wird - sofern der Bundestag dem Entwurf zustimmt - künftig verboten. Damit hätte die Musikindustrie ihre wichtigste Forderung im Kampf gegen Raubkopien durchgesetzt, sagt Gerd Gebhart, der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände.
Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von CDs mit Kopierschutz. "Solche CDs müssen allerdings deutlich gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher das wissen und sich darauf einrichten können", sagte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Niemand solle die Katze im Sack kaufen und erst zuhause merken, dass die neue CD nicht kopiert werden kann.
Selbst gebrannte CDs weiterhin erlaubt
CD-Kopien für den privaten Gebrauch hingegen sind auch in Zukunft erlaubt. Da gibt die Justizministerin grünes Licht: "Selbstverständlich darf sich jeder von seiner Lieblings-CD eine Kopie zum Beispiel für seinen CD-Player im Auto brennen."
Auch beim Knacken des Kopierschutzes will der Staat in einigen Fällen weiterhin ein Auge zudrücken. Zum Beispiel, wenn sich ein Schüler die entsprechende Software aus dem Netz lädt. Schließlich, so die Justitzministerin, sollen durch die Gesetzesnovelle vor allem gewerbliche Hacker getroffen werden.
Industrie geht Reform nicht weit genug
Dass CD-Kopien aus illegalen Quellen weiterhin nicht ausdrücklich verboten sind, moniert Gebhardt. Der Musikindustrie geht die Verschärfung des Urheberrechts noch nicht weit genug.
Außerdem fordert der Verbandssprecher Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Nach eigenen Angaben entstehen der Branche durch Raubkopien Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe.
Offen ist ohnehin, ob die dem Bundestag vorliegende Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl im Parlament verhandelt werden kann.
Und nochmal Danke an Hell Warrior ;D
Nach Ansicht der Musikindustrie machen sich Cracker, die den mittlerweile auf vielen industriell hergestellten CDs integrierten Kopierschutz überlisten, künftig strafbar. Auch die Herstellung und Verbreitung von Software, durch die der Kopierschutz umgangen werden kann, wird - sofern der Bundestag dem Entwurf zustimmt - künftig verboten. Damit hätte die Musikindustrie ihre wichtigste Forderung im Kampf gegen Raubkopien durchgesetzt, sagt Gerd Gebhart, der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände.
Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von CDs mit Kopierschutz. "Solche CDs müssen allerdings deutlich gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher das wissen und sich darauf einrichten können", sagte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Niemand solle die Katze im Sack kaufen und erst zuhause merken, dass die neue CD nicht kopiert werden kann.
Selbst gebrannte CDs weiterhin erlaubt
CD-Kopien für den privaten Gebrauch hingegen sind auch in Zukunft erlaubt. Da gibt die Justizministerin grünes Licht: "Selbstverständlich darf sich jeder von seiner Lieblings-CD eine Kopie zum Beispiel für seinen CD-Player im Auto brennen."
Auch beim Knacken des Kopierschutzes will der Staat in einigen Fällen weiterhin ein Auge zudrücken. Zum Beispiel, wenn sich ein Schüler die entsprechende Software aus dem Netz lädt. Schließlich, so die Justitzministerin, sollen durch die Gesetzesnovelle vor allem gewerbliche Hacker getroffen werden.
Industrie geht Reform nicht weit genug
Dass CD-Kopien aus illegalen Quellen weiterhin nicht ausdrücklich verboten sind, moniert Gebhardt. Der Musikindustrie geht die Verschärfung des Urheberrechts noch nicht weit genug.
Außerdem fordert der Verbandssprecher Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Nach eigenen Angaben entstehen der Branche durch Raubkopien Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe.
Offen ist ohnehin, ob die dem Bundestag vorliegende Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl im Parlament verhandelt werden kann.
Und nochmal Danke an Hell Warrior ;D
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