Werbe-Faxe ohne Einverständnis nicht zulässig
Die RegTP wandte sich auf Grund dieses Geschehens nun an das Verwaltungsgericht Köln, das derartige Faxe als unzulässig festlegte, sofern kein schriftliches, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorläge. Sobald die nichts ahnenden Empfänger die kostenpflichtige Nummer gewählt hätten, würden Kosten in Höhe von rund 60 Euro entstehen, ohne, dass man unmissverständlich deutlich darauf hingewiesen wurde.
Die Regulierungsbehörde kam dadurch Beschwerden von Verbrauchen nach, die schon vor Monaten eintrafen. Durch die neue Regelung ist man ebenso berechtigt, bei Verstößen juristisch oder auf andere Art und Weise vorzugehen. Firmen, die über das Telefax Werbung betreiben, können beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerden einreichen.
Die Regulierungsbehörde kam dadurch Beschwerden von Verbrauchen nach, die schon vor Monaten eintrafen. Durch die neue Regelung ist man ebenso berechtigt, bei Verstößen juristisch oder auf andere Art und Weise vorzugehen. Firmen, die über das Telefax Werbung betreiben, können beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerden einreichen.
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