BGH billigt sinkenden Einsatz bei Versteigerungen

Internet & Webdienste Versteigerungen im Internet mit sinkendem Preisangebot sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht generell sittenwidrig. Die Karlsruher Richten wiesen damit eine Klage gegen eine Gebrauchtwagen-Auktion des Autovermieters Sixt zurück. Der verkehrsübliche Anfangspreis sank dabei alle 20 Sekunden um 250 Mark (128 Euro), bis einer der Teilnehmer das Auto kaufte.

Eine solche Versteigerung sei zulässig, wenn der Auktionssieger hinterher ohne finanzielle Nachteile frei vom Kauf zurücktreten könne, teilte der BGH mit.

Eine Vereinigung von Gewerbetreibenden zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Autohandel sah in der Auktion eine unzulässige Sonderveranstaltung und klagte auch wegen irreführender Werbung.

weiter in der Original-News auf www.n-tv.de


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