Apple von Indianer-Stamm in Diensten eines Patenttrolls verklagt
Seltsame Konstruktionen in den gesetzlichen Regelwerken der USA und Spitzfindigkeiten bei den so genannten Patenttrollen führen nun dazu, dass der Computerkonzern Apple eine rechtliche Auseinandersetzung mit Stämmen von amerikanischen Ureinwohnern führen muss.
Im Kern hat Apple es hier mit einer Patentklage zu tun, wie sie im Jahresverlauf zu Dutzenden die Rechtsabteilung beschäftigen. Die Kläger sind in den meisten Fällen kleine Firmen, die nicht anderes tun, als ihr Patentportfolio mit solchen Streitigkeiten und den daraus resultierenden Vergleichszahlungen zu vergolden. Hier geht es nun um ein Verfahren, wie Spulen so in iPads verbaut werden, dass möglichst wenig Interferenzen auftreten.
Dass nun aber ein Indianerstamm - beziehungsweise mit MEC Resources eine zu diesem gehörende Firma - klagt, hat eine Ursache in dem so genannten Inter Partes Review (IPR)-Verfahren des US-Patentamtes. Dieses wurde erst vor einigen Jahren in Reaktion auf die zunehmenden Aktivitäten von Patenttrollen eingerichtet und stellt eine Art Schiedsgericht dar, vor dem ein Patentbesitzer verklagt werden kann. Im Eildurchlauf wird dann überprüft, ob das Schutzrecht überhaupt den Anforderungen für ein Patent entspricht.
Der Patenttroll, der sich ursprünglich im Besitz des Schutzbriefes befand, um den es nun vor Gericht gehen soll, befürchtete offenbar, dass Apple in dem Fall das IPR einleiten wird. Daher wurde das Patent kurzerhand an die Firma MEC übereignet, die einem Zusammenschluss von drei Stämmen gehört, wie das US-Magazin Ars Technica berichtet.
Die Vertretung der Indianerstämme sieht sich rechtlich im Grunde auf der gleichen Stufe wie eine Regierung eines US-Bundesstaates. Entsprechend ist in dem gesamten Konstrukt davon auszugehen, dass sie auch nicht vor der Schiedsstelle des US-Patentamtes - also einer Bundesbehörde - verklagt werden darf und das Patent somit nicht für ungültig erklärt werden kann. Alles andere soll nun die Tatsache richten, dass die Klage bei einem Gericht eingereicht wurde, das tendenziell eher zu Gunsten von Patentinhabern entscheidet.
Dass nun aber ein Indianerstamm - beziehungsweise mit MEC Resources eine zu diesem gehörende Firma - klagt, hat eine Ursache in dem so genannten Inter Partes Review (IPR)-Verfahren des US-Patentamtes. Dieses wurde erst vor einigen Jahren in Reaktion auf die zunehmenden Aktivitäten von Patenttrollen eingerichtet und stellt eine Art Schiedsgericht dar, vor dem ein Patentbesitzer verklagt werden kann. Im Eildurchlauf wird dann überprüft, ob das Schutzrecht überhaupt den Anforderungen für ein Patent entspricht.
Der Patenttroll, der sich ursprünglich im Besitz des Schutzbriefes befand, um den es nun vor Gericht gehen soll, befürchtete offenbar, dass Apple in dem Fall das IPR einleiten wird. Daher wurde das Patent kurzerhand an die Firma MEC übereignet, die einem Zusammenschluss von drei Stämmen gehört, wie das US-Magazin Ars Technica berichtet.
Wirre Konstrukte dienen der Trollerei
Das Unternehmen nimmt für sich das Privileg in Anspruch, nicht einfach so verklagt werden zu können. Dieses ist im Zusatzartikel 11 der US-Verfassung verankert. Hier ist unter anderem geregelt, dass ein Bundesstaat nicht ohne seine Zustimmung vor einem Bundesgericht verklagt werden kann. Seinen historischen Ursprung hat dies in Regelungen, nach denen in feudalistischen Strukturen nicht einfach so ein Herrscher beziehungsweise König vor Gericht gezerrt werden konnte. Es war dann ein Ergebnis des US-amerikanischen Unabhängigkeitskrieges, dass dies auch für die staatlichen Organe der neuen Welt galt. Auf diese Weise sollte auch sichergestellt werden, dass die Bundesstaaten eine gewisse Autonomie behalten und die USA nie zu einem Staat mit Zentralgewalt umgebaut werden kann.Die Vertretung der Indianerstämme sieht sich rechtlich im Grunde auf der gleichen Stufe wie eine Regierung eines US-Bundesstaates. Entsprechend ist in dem gesamten Konstrukt davon auszugehen, dass sie auch nicht vor der Schiedsstelle des US-Patentamtes - also einer Bundesbehörde - verklagt werden darf und das Patent somit nicht für ungültig erklärt werden kann. Alles andere soll nun die Tatsache richten, dass die Klage bei einem Gericht eingereicht wurde, das tendenziell eher zu Gunsten von Patentinhabern entscheidet.
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