Rechtsstreit: LinkedIn will Bot-Analyse von Profilen verbieten
LinkedIn will das automatische Auslesen seiner öffentlich einsehbaren Nutzerdaten gerichtlich verbieten lassen. Ein Rechtsstreit mit einer auf das so genannte Scraping spezialisierten IT-Firma könnte weitreichende Folgen für die ganze Branche haben. LinkedIn stützt sich in dem Musterprozess auf ein altes Gesetz aus den 1980er Jahren.
Die vom sozialen Netzwerk abgemahnte Firma HiQ hat sich auf das automatische Auslesen und die Analyse von öffentlich einsehbaren Nutzerprofilen des Karriereportals spezialisiert. HiQ bietet die automatisch erzeugten Daten anderen Unternehmen an, um diesen das Personalmanagement zu erleichtern. So können damit etwa leicht Mitarbeiter identifiziert werden, die sich auf Jobsuche befinden, oder ihr Profil aktualisiert haben.
LinkedIn verlangte von HiQ per Abmahnung, diese Praxis zu unterlassen, worauf das Unternehmen mit einer Klage reagierte. Die Richter müssen nun entscheiden, ob der so genannte Computer Fraud and Abuse Act (CFFA), ein US-Gesetz zu Datenmissbrauch aus dem Jahr 1986, in einem solchen Fall Anwendung findet. LinkedIn interpretiert das Gesetz so, dass es sich beim unerwünschten Auslesen der Nutzerprofile um strafbares Hacking handelt.
Power Ventures hatte Nutzer aufgefordert, sich mit ihren Facebook-Zugangsdaten auf ihrer Webseite einzuloggen um anschließend automatisch Einladungen an deren Facebook-Kontakte zu verschicken. Facebook hatte das Unternehmen abgemahnt und schließlich in einem folgenden Prozess Recht bekommen.
LinkedIn selbst geht mit dem Thema Daten ziemlich locker um, wenn sich damit Geld verdienen lässt. Das inzwischen zu Microsoft gehörende Portal hat mit Website Demographics gerade erst ein neues Tracking-Tool vorgestellt, mit dem Webseitenbetreiber ihre Besucher künftig leichter identifizeren können.
LinkedIn verlangte von HiQ per Abmahnung, diese Praxis zu unterlassen, worauf das Unternehmen mit einer Klage reagierte. Die Richter müssen nun entscheiden, ob der so genannte Computer Fraud and Abuse Act (CFFA), ein US-Gesetz zu Datenmissbrauch aus dem Jahr 1986, in einem solchen Fall Anwendung findet. LinkedIn interpretiert das Gesetz so, dass es sich beim unerwünschten Auslesen der Nutzerprofile um strafbares Hacking handelt.
Unautorisierter Server-Zugriff
Laut dem CFFA ist der unautorisierte Zugriff auf Rechner als Straftat zu werten. Da LinkedIn durch die Abmahnung der Firma explizit den Datenzugriff verweigerte, könnte weiteres Scraping der Nutzerprofile demnach illegal sein. Wie die Sache ausgehen wird, ist schwer einzuschätzen. Verschiedene Rechtsexperten aus den USA halten das immer noch gültige Gesetz allerdings für überholt und nicht anwendbar. In einem anderen Verfahren zwischen Facebook und dem Unternehmen Power Ventures, bei dem ebenfalls der CFFA eine Rolle spielte, hatte jedoch das soziale Netzwerk gewonnen.Power Ventures hatte Nutzer aufgefordert, sich mit ihren Facebook-Zugangsdaten auf ihrer Webseite einzuloggen um anschließend automatisch Einladungen an deren Facebook-Kontakte zu verschicken. Facebook hatte das Unternehmen abgemahnt und schließlich in einem folgenden Prozess Recht bekommen.
Richtungsweisendes Verfahren
Das Verfahren zwischen LinkedIn und HiQ könnte für das Internet richtungsweisend sein, da sich die führenden IT-Unternehmen dort befinden und Richterrecht in den USA eine besondere Rolle einnimmt. Scraping öffentlich im Netz verfügbarer Inhalte ist eine von tausenden Unternehmen genutzte Praxis um Daten kostengünstig zu erheben und anschließend auszuwerten. Finanzstarke Konzerne könnten durch Abmahnungen das Auslesen ihrer eigenen Inhalte nach dem CFFA verbieten. Privatanwendern und kleinere Unternehmen stünden dafür aber sicher nicht die technischen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung, woraus sich dann eine Einseitigkeit ergäbe.LinkedIn selbst geht mit dem Thema Daten ziemlich locker um, wenn sich damit Geld verdienen lässt. Das inzwischen zu Microsoft gehörende Portal hat mit Website Demographics gerade erst ein neues Tracking-Tool vorgestellt, mit dem Webseitenbetreiber ihre Besucher künftig leichter identifizeren können.
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