Russland: Microsoft darf Firmen-PCs nicht auf Verdacht auf Piraterie prüfen

Nur weil ein Unternehmen deutlich mehr Mitarbeiter hat als es Lizenzen für bestimmte Software-Produkte abnimmt, hat Microsoft noch keinen Grund, die jeweilige Firma der illegalen Verwendung seiner Produkte zu bezichtigen. So lautet das Urteil einer Reihe russischer Gerichte, bei denen Microsoft sich das Recht erstreiten wollte, in einem solchen Fall wegen möglicher Softwarepiraterie aktiv zu werden.
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Unbekannt
Wie das russische Portal Izvestia berichtet, hatte Microsoft im letzten Jahr eine Reihe von Firmen vor Gericht gezerrt, um sie zur Herausgabe von Informationen über ihre IT-Infrastruktur zu zwingen und sich die Möglichkeit zu erstreiten, die PC-Ausstattung der Unternehmen auf möglicherweise illegal verwendete Software zu prüfen. Jetzt ist der Softwarekonzern mit diesem Vorhaben in Russland gescheitert.

Nach Meinung der Gerichte kann Microsoft nicht von der Zahl der Mitarbeiter einer Firma und der Zahl der bei dem Softwarehersteller erworbenen Lizenzen für bestimmte Produkte auf mögliche Softwarepiraterie schließen, wenn die Zahl der Mitarbeiter deutlich höher ausfällt als die Zahl der gekauften Lizenzen.

Microsoft hatte offenbar mehreren Firmen auf Basis einer solchen Vermutung die illegale Verwendung seiner Software unterstellt. Nach Meinung mehrerer Gerichte kann das Unternehmen aber nicht einfach aufgrund einer Vermutung durch ein Gericht eine Untersuchung der jeweiligen Firmen erzwingen lassen. Die Richter begründeten dies unter anderem mit möglichen Geschäftsgeheimnissen, die durch die Prüfung der jeweiligen Firmen an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

Russland ist seit geraumer Zeit ein Schwerpunkt von Microsofts Vorgehen gegen Software-Piraterie. Immer wieder versucht der Softwarekonzern dort auch größere Firmen auf rechtlichem Wege dazu zu zwingen, seine Produkte ordnungsgemäß zu lizenzieren. Ein Beispiel ist eine in der Region Krasnoyarsk eingereichte Klage von Microsoft gegen einen dort ansässigen Reifenhersteller. Auch in diesem Fall sollte zuletzt die Inspektion der von dem beklagten Unternehmen verwendeten Computersysteme erzwungen werden.
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