Megaupload-Platten dürfen repariert, aber nicht eingesehen werden

Auch noch mehr als fünf Jahre nach dem Aus für Megaupload geht die juristische Auseinandersetzung um die Plattform weiter. Für die Beteiligten ist unter anderem problematisch, dass die Beweismittel "verfallen", das gilt vor allem für 16 Festplatten, auf denen Megaupload-Backups liegen. Die dürfen nun restauriert werden, das Gericht hatte aber ein signifikantes Aber.
Filesharing, Megaupload, Filesharer
Megaupload
Megaupload ist schon lange nicht mehr, der Filehoster von Kim Dotcom wurde Anfang 2012 vom Netz genommen. Die Server sind also längst nicht mehr erreichbar, ein Teil der Daten ist aber über die Backups des Hosters Cogent einsehbar. Doch das ist nur Theorie, denn es gibt hier gleich mehrere Einschränkungen, rechtliche und vor allem auch technische.

Restauration

Denn die Backups liegen auf 16 Festplatten, an denen aber bereits der Zahn der Zeit genagt hat. Diese sind derzeit nicht ohne weiteres nutzbar, weshalb die klagenden Branchenvereinigungen Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) vor Gericht beantragt haben, die Laufwerke wiederherstellen zu dürfen.

Diesem Antrag hat Richter Liam O'Grady nun stattgegeben. Laut TorrentFreak hat sich Megaupload zwar grundsätzlich mit der Restauration einverstanden erklärt, wollte aber zusätzlich zur Restauration auch noch Zugriff auf die Daten. Doch O'Grady hat sich auf die Seite der Kläger gestellt. Megaupload hatte zuvor argumentiert, dass eine Verweigerung des Zugriffs gegen die von der Verfassung garantierten Rechte verstoßen würde.

Die Festplatten dürfen also wiederhergestellt werden, nach dem durch einen externen Dienstleister durchgeführten Vorgang müssen die Datenträger an Cogent retourniert werden, wo sie eingelagert werden. Bis zu einem neuen Urteil des Gerichts darf aber eben keine der Parteien die Laufwerke und die dortigen Daten als Beweismittel heranziehen. Megaupload zeigte sich enttäuscht, immerhin ist man aber zufrieden, dass man sich nicht an den Kosten für die Reparaturmaßnahmen beteiligen muss.

Siehe auch: Fall Megaupload - Content-Industrie will Beweis-Festplatten retten
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