EuGH: Bibliotheken dürfen E-Books genau so verleihen wie Bücher
Öffentliche Bibliotheken dürfen E-Books ebenso verleihen wie gedruckte Bücher. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Die bisherige Verweigerungshaltung vieler Verlage ist somit komplett hinfällig.
Nach der bisherigen Praxis durften Bibliotheken ihren Nutzern nur dann eine digitale Kopie eines Buches übergeben, wenn der jeweilige Verlag oder sonstige Rechteinhaber das genehmigt hatte. Herkömmliche Bücher bedürfen hingegen keiner gesonderten Lizenz. Diese konnten auf Grundlage einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 ohne besondere Genehmigung durch entsprechende Einrichtungen verliehen werden.
Die Vereinigung der öffentlichen Bibliotheken aus den Niederlanden wollte nun gerichtlich klären lassen, inwieweit E-Books von der EU-Richtlinie ebenfalls abgedeckt werden. Und aus Sicht der Nutzer und der Bibliotheken hatte dies Erfolg. Beim Gericht sah man keinen wichtigen Grund, nachdem es keine grundsätzliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern geben sollte.
Dies gilt insbesondere auch, da in der EU-Richtlinie vor fast 25 Jahren vorsorglich schon festgeschrieben wurde, dass die Regelung an sich verändernde Entwicklungen angepasst werden muss. Dies bedeutet für die Richter letztlich, dass das Anliegen der Regelung in der heutigen Zeit eben auch auf E-Books angewandt werden muss - die in der damaligen Zeit überhaupt noch keine Bedeutung hatten. Voraussetzung bleibt aber auch hier, dass die Ausleihe nur für eine begrenzte Zeit stattfindet. Es geht also nicht, dass die Bibliotheken einfach ungeschützte Kopien an ihre Nutzer herausgehen. Das bedeutet, dass die Werke in einen Container verpackt sein müssen, die nach einer bestimmten Zeit den Zugriff auf den Inhalt blockieren.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßte die Entscheidung natürlich. Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist man hingegen gar nicht glücklich und befürchtet, keine E-Books mehr verkauft zu bekommen, wenn Nutzer sich diese kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr online bei ihrer Bibliothek ausleihen können.
Die Vereinigung der öffentlichen Bibliotheken aus den Niederlanden wollte nun gerichtlich klären lassen, inwieweit E-Books von der EU-Richtlinie ebenfalls abgedeckt werden. Und aus Sicht der Nutzer und der Bibliotheken hatte dies Erfolg. Beim Gericht sah man keinen wichtigen Grund, nachdem es keine grundsätzliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern geben sollte.
Dies gilt insbesondere auch, da in der EU-Richtlinie vor fast 25 Jahren vorsorglich schon festgeschrieben wurde, dass die Regelung an sich verändernde Entwicklungen angepasst werden muss. Dies bedeutet für die Richter letztlich, dass das Anliegen der Regelung in der heutigen Zeit eben auch auf E-Books angewandt werden muss - die in der damaligen Zeit überhaupt noch keine Bedeutung hatten. Voraussetzung bleibt aber auch hier, dass die Ausleihe nur für eine begrenzte Zeit stattfindet. Es geht also nicht, dass die Bibliotheken einfach ungeschützte Kopien an ihre Nutzer herausgehen. Das bedeutet, dass die Werke in einen Container verpackt sein müssen, die nach einer bestimmten Zeit den Zugriff auf den Inhalt blockieren.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßte die Entscheidung natürlich. Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist man hingegen gar nicht glücklich und befürchtet, keine E-Books mehr verkauft zu bekommen, wenn Nutzer sich diese kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr online bei ihrer Bibliothek ausleihen können.
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Christian Kahle
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