Keine illegale BND-Überwachung mehr - Reform erlaubt jetzt alles

Im Zuge der NSA-Affäre wurde auch einiges über die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt. Nach Einschätzung von Experten war so einiges davon schlicht illegal. Mit einer Gesetzesreform wird dem nicht etwa ein Riegel vorgeschoben, sondern die Praxis einfach legalisiert.

USA: Überwachung unter dem Patriot ActUSA: Überwachung unter dem Patriot Act
Der deutsche Auslandsgeheimdienst führt ebenso eine Überwachung der Internet-Kommunikation durch wie der große Partner NSA aus den USA. Insbesondere haben die Deutschen Informationen geliefert, an die die US-Schnüffler selbst nicht so einfach herankamen - insbesondere vom DE-CIX, dem weltweit größten Knotenpunkt im Internet.

Eine solche Zusammenarbeit mit der NSA und anderen ausländischen Geheimdiensten wird dem BND mit der Gesetzesreform nun ausdrücklich erlaubt. Allerdings wird dies daran geknüpft, dass die Kooperation konkreten Zielen dient. Solche sind aber beispielsweise mit dem Anti-Terror-Kampf, der Unterstützung von Bundeswehr-Einsätzen im Ausland oder auch der Information von ins Ausland reisender Deutscher über die Sicherheitslage dann doch ziemlich weit gefasst. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass für jede beliebige Zusammenarbeit eine Begründung gefunden wird, die in eine dieser Zielsetzungen passt.

BND darf das Netz jetzt komplett belauschen

Mit dem neuen Gesetz wird dem BND nun außerdem eine viel weitergehende Überwachung des Internets genemigt. Bisher durfte beispielsweise nur ein bestimmter Prozentsatz des Datenverkehrs aus einem Netzwerk ausgeleitet werden - wobei aber nie wirklich klar war, wie sich der erlaubte Anteil errechnet. Wenn man beispielsweise einfach alle YouTube- und Netflix-Videos ausfiltert, dürfte der Rest dann schon ganz gut in die erlaubten 20 Prozent passen.

Eine solche Obergrenze gibt es nun nicht mehr - der BND darf also alles ausleiten. Filtersysteme sollen aber sicherstellen, dass ausschließlich die Kommunikation von Ausländern analysiert werden kann und deutsche Staatsbürger vom Auslandsgeheimdienst verschont bleiben. Wie man dies technisch bewerkstelligen will, ist völlig unklar. Fachleute sehen bisher zumindest auch keine Möglichkeit, im Internet zu unterscheiden, ob ein Datenpaket nun von einem deutschen oder einem ausländischen Nutzer kommt.

Die neue Regelung legalisiert außerdem eine weitere Praxis, für die der BND heftig kritisiert wurde: Ausspähen unter Freunden - das geht nun problemlos. Wenn daraus wichtige Erkenntnisse für die außenpolitische Strategie der deutschen Regierung erlangt werden, darf der Geheimdienst auch EU-Institutionen ausspionieren.

DE-CIX verklagt den deutschen Staat BND-Überwachung
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