WhatsApp-Datenweitergabe:
VZBV verlangt Unterlassungserklärung
Verbraucherschützer werfen dem Facebook-Konzern quasi vor, Verbraucher über die eigentlichen Absichten im Umgang mit dem Messenger WhatsApp getäuscht zu haben. Hintergrund dessen ist das bevorstehende Abgleichen von Daten wie der Telefonnummer zwischen verschiedenen Diensten.
"Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt", erklärte Klaus Müller vom Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).
Dieses Vertrauen sei mit der Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp enttäuscht worden. Diese erlauben es nun, dass die beim Messenger hinterlegte Telefonnummer des Nutzers auch an Facebook weitergegeben wird. Die Verbraucherschützer wollen nun versuchen, dies noch zu verhindern.
Bei den Verbraucherzentralen hatte man schon seit einiger Zeit befürchtet, dass die letzten Entwicklungen so eintreten werden. Dafür habe es bereits Anfang 2015 erste Anzeichen gegeben, als die Verbraucherschützer gegen Vertragsänderungen seitens des Facebook-Konzerns vorgingen. Es sei ein schleichender Trend, dass die Verbraucher immer weiter die Hoheit über Daten verlieren, so Müller. Dem VZBV stehen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung dem entgegenzuwirken. Die Verbraucherschützer fordert schon länger eine Verbandsklagebefugnis, um schneller aktiv werden zu können. Aktuell kann in vielen Fällen nur von direkt betroffenen Nutzern geklagt werden.
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Dieses Vertrauen sei mit der Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp enttäuscht worden. Diese erlauben es nun, dass die beim Messenger hinterlegte Telefonnummer des Nutzers auch an Facebook weitergegeben wird. Die Verbraucherschützer wollen nun versuchen, dies noch zu verhindern.
Frist bis Mittwoch
Wie der Verband mitteilte, habe man Facebook eine Abmahnung zugestellt und eine Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bis Mittwoch, den 21. September, gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht entsprechend reagieren - wovon wohl auszugehen ist - wird die Angelegenheit wohl vor einem Gericht ausgefochten werden müssen.Bei den Verbraucherzentralen hatte man schon seit einiger Zeit befürchtet, dass die letzten Entwicklungen so eintreten werden. Dafür habe es bereits Anfang 2015 erste Anzeichen gegeben, als die Verbraucherschützer gegen Vertragsänderungen seitens des Facebook-Konzerns vorgingen. Es sei ein schleichender Trend, dass die Verbraucher immer weiter die Hoheit über Daten verlieren, so Müller. Dem VZBV stehen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung dem entgegenzuwirken. Die Verbraucherschützer fordert schon länger eine Verbandsklagebefugnis, um schneller aktiv werden zu können. Aktuell kann in vielen Fällen nur von direkt betroffenen Nutzern geklagt werden.
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