Dieses Vertrauen sei mit der Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp enttäuscht worden. Diese erlauben es nun, dass die beim Messenger hinterlegte Telefonnummer des Nutzers auch an Facebook weitergegeben wird. Die Verbraucherschützer wollen nun versuchen, dies noch zu verhindern.
Frist bis Mittwoch
Wie der Verband mitteilte, habe man Facebook eine Abmahnung zugestellt und eine Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bis Mittwoch, den 21. September, gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht entsprechend reagieren - wovon wohl auszugehen ist - wird die Angelegenheit wohl vor einem Gericht ausgefochten werden müssen.Bei den Verbraucherzentralen hatte man schon seit einiger Zeit befürchtet, dass die letzten Entwicklungen so eintreten werden. Dafür habe es bereits Anfang 2015 erste Anzeichen gegeben, als die Verbraucherschützer gegen Vertragsänderungen seitens des Facebook-Konzerns vorgingen. Es sei ein schleichender Trend, dass die Verbraucher immer weiter die Hoheit über Daten verlieren, so Müller. Dem VZBV stehen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung dem entgegenzuwirken. Die Verbraucherschützer fordert schon länger eine Verbandsklagebefugnis, um schneller aktiv werden zu können. Aktuell kann in vielen Fällen nur von direkt betroffenen Nutzern geklagt werden.
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2016-09-19T12:35:00+02:00Christian Kahle
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