Pokémon Go: Verbraucherschützer ziehen Betreiber in die Arena
Bei allem Spaß, den die Nutzer von Pokémon Go gerade haben, wollen die Verbraucherschützer sicherlich nicht als Störenfriede dastehen - doch sehen sie schlicht zu schwerwiegende Verstöße gegen die geltenden Regeln und haben dem Anbieter des Spiels jetzt eine Abmahnung geschickt.
Die Nutzung des Spiels, um das es aktuell einen weltweiten Hype gibt, ist daran geknüpft, dass die Nutzer personenbezogene Daten von sich preisgeben. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht man in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gleich mehrere Punkte, die nach Ansicht der Organisation gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen.
Insgesamt gehe es um 15 Klauseln, teilte der VZBV mit. Dem Entwickler-Studio Niantic wurde daher nun eine entsprechende Abmahnung zugestellt. Sollte die Firma, die das Spiel zusammen mit Nintendo betreibt, darauf nicht angemessen reagieren, wird die Sache vor Gericht gehen. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV.
Anstoß nehmen die Verbraucherschützer auch an der Klausel, nach der zwischen den Anbietern und Nutzern kalifornisches Recht gelten soll. Wer aus irgendeinem Grund mit dem Betreiber in Streit gerät, soll sich demnach an ein Schiedsgericht in den USA wenden. Schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten. Wer diese trotzdem durchschaut, wird feststellen, dass personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic auch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
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Pokémon GO für Android (Version 0.29) Pokémon GO für iOS (Version 1.0.1)
Insgesamt gehe es um 15 Klauseln, teilte der VZBV mit. Dem Entwickler-Studio Niantic wurde daher nun eine entsprechende Abmahnung zugestellt. Sollte die Firma, die das Spiel zusammen mit Nintendo betreibt, darauf nicht angemessen reagieren, wird die Sache vor Gericht gehen. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV.
In Streitfällen muss man nach Kalifornien
Bei einer Analyse der Vertragswerke, in die der Nutzer einwilligen muss, sei eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage gefördert worden. So kann Niantic beispielsweise den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Wer dann vielleicht noch Geld für In-App-Käufe ausgegeben hat, bekommt auch keine Rückerstattung.Anstoß nehmen die Verbraucherschützer auch an der Klausel, nach der zwischen den Anbietern und Nutzern kalifornisches Recht gelten soll. Wer aus irgendeinem Grund mit dem Betreiber in Streit gerät, soll sich demnach an ein Schiedsgericht in den USA wenden. Schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten. Wer diese trotzdem durchschaut, wird feststellen, dass personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic auch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
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