Bundesregierung: Der Router gehört nicht zum Netz des Providers
Die Bundesregierung hat jetzt gesetzgeberische Schritte eingeleitet, um es Providern zu untersagen, die Nutzer zur Verwendung bestimmter Router zu zwingen. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Neuregelung beschlossen, nachdem Anwendern eine freie Gerätewahl garantiert werden müsse.
Einige Internet-Anbieter lassen es derzeit nur zu, dass die Nutzer den vom Provider gelieferten Router verwenden. Damit dieser kein anderes Gerät anschließt, wird beispielsweise die Zugangskennung nur in diesem gespeichert und dem Kunden nicht mitgeteilt. Begründet wird dies unter anderem mit einer leichteren Wartung, wenn es zu einer Störung kommt. Dafür wird die Definition des Zugangspunktes so gefasst, dass das eigene Netzwerk des Users nicht bereits an der Telefon- oder Kabel-Dose beginnt, sondern erst am Ausgang des Routers.
Dagegen will die Bundesregierung nun vorgehen und kritisiert, dass ein solches Vorgehen nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher unmöglich mache, sondern auch den Wettbewerb beschränke, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber stünden.
Das Bundeskabinett brachte daher nun einen Gesetzentwurf auf den Weg, den zuvor das Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet hatte. Dabei geht es um eine Überarbeitung des bereits bestehenden Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Mit der Änderung werde auch dem Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von Telekommunikationsgeräten auf europäischer Ebene Rechnung getragen, hieß es.
Durch die Gesetzesänderung soll der Netzzugang der Verbraucher nun beim so genannten passiven Netzabschlusspunkt definiert werden. Das bedeutet, dass das Netz des Providers bereits vor dem Router endet und dieser als aktives Endgerät schon nicht mehr dazugehört. Nicht untersagt wird es den Anbietern hingegen, weiterhin einen Router anzubieten, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird.
Dagegen will die Bundesregierung nun vorgehen und kritisiert, dass ein solches Vorgehen nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher unmöglich mache, sondern auch den Wettbewerb beschränke, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber stünden.
Das Bundeskabinett brachte daher nun einen Gesetzentwurf auf den Weg, den zuvor das Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet hatte. Dabei geht es um eine Überarbeitung des bereits bestehenden Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Mit der Änderung werde auch dem Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von Telekommunikationsgeräten auf europäischer Ebene Rechnung getragen, hieß es.
Durch die Gesetzesänderung soll der Netzzugang der Verbraucher nun beim so genannten passiven Netzabschlusspunkt definiert werden. Das bedeutet, dass das Netz des Providers bereits vor dem Router endet und dieser als aktives Endgerät schon nicht mehr dazugehört. Nicht untersagt wird es den Anbietern hingegen, weiterhin einen Router anzubieten, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird.
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