Abschied vom Routerzwang ist durch:
Gesetz tritt 06/2016 in Kraft
Routerzwang schon bald Geschichte
Der Routerzwang, wie er defacto bei vielen Netzprovidern derzeit gang und gäbe ist, ist damit nun ab kommenden Jahr Geschichte. Jeder Kunde wird nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder über die Wahl des Routers selbst entscheiden können. Knebelverträge mit Providern, die beispielsweise einen bestimmten Router zu einem DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Vertrag im Bundle zur Miete oder zum Kauf anbieten, wird es in Zukunft nicht mehr geben.Siehe auch: Providern soll der Router-Zwang jetzt per Gesetz verboten werden
Die neue Regelung werde somit zur vollständigen Liberalisierung des Endgerätemarktes beitragen, teilte der Pressedienst des Bundesrates mit. Nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung aller Vorraussicht nach ab Juni 2016 in Kraft treten.
Kunden haben dann unabhängig vom Provider eine freie Wahl, was den Router angeht. Die Anbieter können natürlich auch weiterhin ihre Bundles anbieten, eine Pflicht zur Abnahme und eine Sperrung anderer Geräte wie sie bei einigen Anbietern Usus war, wird es dann nicht mehr geben.
Mehr dazu: Bundesnetzagentur äußert sich erneut zum Thema Routerzwang
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