Droh-Nachrichten an Frauen ziehen jetzt Haftstrafe nach sich

Viele Frauen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, müssen die Erfahrung machen, dass sie bei Widersprüchen seitens einiger Männer nicht sachlich kritisiert, sondern sehr persönlich angegriffen werden - bis hin zu konkreten Drohungen. In Großbritannien wurde ein solcher Täter nun zu einer Haftstrafe verurteilt.
Frau, Angst, Schmerz
Sebastian Wallroth (CC BY 2.0)
Dem Beschuldigten wurde vor Gericht vorgeworfen, über seinen Twitter-Account Nutzerinnen direkt und indirekt mit Vergewaltigung gedroht zu haben. Eines der Opfer war die britische Parlaments-Abgeordnete Stella Creasy. Die 37-Jährige gehörte zu den prominentesten Unterstützerinnen einer Kampagne der Aktivistin und Journalistin Caroline Criado-Perez, die forderte, dass auf kommenden Pfund-Banknoten auch wieder Frauen vertreten sein sollten.

Wie in vielen anderen Fällen wurden sie von einigen Männern, die sich allein schon dann diskriminiert fühlen, wenn Frauen sich nicht in ihr traditionelles Rollenbild einfügen wollen, persönlich bedroht und beschimpft. Creasy entschied sich dafür, dies nicht einfach hinzunehmen, auch wenn sie dafür nicht unbedingt die Unterstützung bekam, die sich sich erwünscht hatte. "Twitter teilte mir lediglich mit, dass wir jene, die uns beschimpfen, einfach blockieren sollten, als ob Vergewaltigungsdrohungen einfach nur schlechtes Benehmen wären und keine kriminelle Handlung", erklärte sie.

Das Gericht maß der Angelegenheit hingegen schon eine schwerwiegendere Bedeutung zu, berichtete die Tageszeitung The Guardian. Die vorsitzende Richterin Elizabeth Roscoe sprach hier von einer "Kampagne des Hasses", die sich über die betroffenen Frauen ergossen hätte. In dem Verfahren wurde auch ausdrücklich auf die Folgen eingegangen, die solche Nachrichten für die Empfängerinnen hatten. Die Opfer hatten geschildert, dass das Verlassen der eigenen Wohnung aufgrund der Drohungen häufig mit Stress und Angst verbunden waren.

Der Angeklagte hatte versucht, sich damit zu verteidigen, dass er lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt habe. Außerdem verwies er darauf, dass ein solches Trollen ohnehin eher satirisch gemeint sei. Darauf wollte sich die Richterin aber nicht einlassen.

Sie führte aus, dass sie keinen Grund sehe, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. "Ich bin nicht davon überzeugt, dass dies als klare Botschaft verstanden würde, dass ein solches Verhalten völlig inakzeptabel ist", erklärte sie bei der Urteilsbegründung. Verhängt wurde letztlich eine Haftstrafe von 18 Wochen - und bei der Festsetzung des Strafmaßes sei bereits berücksichtigt worden, dass der Täter keine Vorstrafen hatte und ein längerer Freiheitsentzug Folgen für seine Beziehung mit Kind haben könne. Infografik: Mobbing unter JugendlichenMobbing unter Jugendlichen
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