Handy-Rasterfahndung trifft erneut zahlreiche Nutzer
Die Berliner Polizei hat im Zuge eines einzelnen Ermittlungsverfahrens im Bereich der organisierten Kriminalität im vergangenen Jahr über 36 Millionen Datensätze von Mobilfunknutzern erfasst.
Das geht aus einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Justiz an das Berliner Abgeordnetenhaus hervor. Das Parlament der Hauptstadt hatte im vergangenen Jahr eine Verpflichtung zur Übermittlung entsprechender Informationen beschlossen, nachdem bekannt wurde, dass die Behörden die so genannte Funkzellenabfrage in großem Stil einsetzen und kein Handy-Nutzer darüber informiert wird, dass seine Daten in einem Ermittlungsverfahren erfasst wurden.
Insgesamt sei im Geschäftsbereich des Berliner Generalstaatsanwalts im vergangenen Jahr in 305 Verfahren das Mittel der Funkzellenabfrage eingesetzt worden. Dabei werden alle Mobiltelefone erfasst, die in einem bestimmten Zeitraum in den festgelegten Sendeanlagen eingebucht waren. Aber auch die Telekommunikations-Vorgänge können so live eingesehen werden.
Im Zuge dessen habe die Polizei knapp 50 Millionen Datensätze gespeichert und ausgewertet - davon die erwähnten 36 Millionen in einem einzelnen Verfahrenskomplex. Rund 20 Prozent der erfassten Telekommunikationsvorgänge entfielen dabei auf Telefonate und den SMS-Versand, den übrigen Teil machen Datenverbindungen der zahlreichen Smartphones aus. Wird eine Funkzelle längere Zeit überwacht, können einzelne Geräte dabei auch mehrere Datensätze auslösen.
Inzwischen wurde für Berlin eine Schätzung angefertigt, was es kosten würde, die betroffenen Nutzer zumindest per SMS darüber zu benachrichtigen, dass sie mit einem Ermittlungsverfahren in Kontakt gerieten. Die dafür nötigen technischen Einrichtungen würden demnach 165.000 Euro erforderlich machen. Noch keine Angaben konnte man hingegen dazu machen, was nach deren Anschaffung der Versand der Mitteilungen kosten würde.
Insgesamt sei im Geschäftsbereich des Berliner Generalstaatsanwalts im vergangenen Jahr in 305 Verfahren das Mittel der Funkzellenabfrage eingesetzt worden. Dabei werden alle Mobiltelefone erfasst, die in einem bestimmten Zeitraum in den festgelegten Sendeanlagen eingebucht waren. Aber auch die Telekommunikations-Vorgänge können so live eingesehen werden.
Im Zuge dessen habe die Polizei knapp 50 Millionen Datensätze gespeichert und ausgewertet - davon die erwähnten 36 Millionen in einem einzelnen Verfahrenskomplex. Rund 20 Prozent der erfassten Telekommunikationsvorgänge entfielen dabei auf Telefonate und den SMS-Versand, den übrigen Teil machen Datenverbindungen der zahlreichen Smartphones aus. Wird eine Funkzelle längere Zeit überwacht, können einzelne Geräte dabei auch mehrere Datensätze auslösen.
Nutzen weiter unklar
Die Ermittler erhoffen sich aus der Funkzellenabfrage in der Regel Erkenntnisse darüber, ob ein bestimmtes Mobiltelefon zum fraglichen Zeitpunkt in einer Region, die von der jeweiligen Sendeanlage abgedeckt wird, eingebucht war. Verdächtig wäre dann beispielsweise der Besitzer eines Handys, das stets zum passenden Zeitpunk in der Nähe verschiedener Tatorte auftaucht. Aus der Praxis sind allerdings noch keine Fälle bekannt, in denen die Datensammlung, die auch alle anderen Bürger im Umfeld des überwachten Mobilfunkmastes betrifft, einen entscheidenden Hinweis lieferte.Inzwischen wurde für Berlin eine Schätzung angefertigt, was es kosten würde, die betroffenen Nutzer zumindest per SMS darüber zu benachrichtigen, dass sie mit einem Ermittlungsverfahren in Kontakt gerieten. Die dafür nötigen technischen Einrichtungen würden demnach 165.000 Euro erforderlich machen. Noch keine Angaben konnte man hingegen dazu machen, was nach deren Anschaffung der Versand der Mitteilungen kosten würde.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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