Das Ende der Bitcoin-Börse:
Mt. Gox wird abgewickelt

Nach dem Bitcoin-Gau bei Mt. Gox steht nun doch das Aus für die bislang wichtigste Bitcoin-Börse an. Obwohl die Betreiber bislang immer betont haben, weitermachen zu wollen, wird die Firma jetzt abgewickelt.
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Mt. Gox
Die vielen Ungereimtheiten rund um das mysteriöse Verschwinden von rund 200 Millionen US-Dollar in Crypto-Währung führen nun doch zu dem Ende der Bitcoin-Börse Mt. Gox. Gründer Mark Karpeles hatte im Februar vor dem zuständigen Gericht in Japan einen Insolvenzantrag gestellt und verkündet, die Insolvenz für einen Neustart nutzen zu wollen. Mt. Gox sollte weitermachen, schuldenbereinigt und mit neuen Sicherheitsstandards zurückkehren. Daraus wird nun nichts mehr.

Abwicklung angeordnet

Laut einem Bericht vom renommierten Wall Street Journal wurde der Antrag vor Gericht von Mt. Gox abgeändert - anstelle der geregelten Insolvenz soll nun die Liqudierung gesetzt werden. Das Gericht hat daraufhin die Abwicklung des Unternehmens angeordnet. Mt. Gox hat das Ganze auf der eigene Webseite mittlerweile bestätigt und eine FAQ (PDF) für alle bestehenden Nutzer herausgegeben.

Nach rund eineinhalb Monaten der Recherche und Auswertung aller derzeit verfügbarer Daten sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass Mt. Gox keine Zukunft habe. Eine Komplett-Abwicklung des Unternehmens sei daher zielführender als ein Insolvenzverfahren. Die Informationen zur Abwicklung sind etwas irreführend. Während es vom Mt. Gox-Gründer Mark Karpeles in einer Stellungnahme heißt, das Gericht hätte den Insolvenzantrag abgelehnt, berichteten Medien wie das Wall Street Journal, Karpeles hätte den Antrag zurückgenommen. Bislang gibt es dazu noch keine öffentliche Bekanntgabe des Tokioter Gerichts selbst.

Damit sind einige wichtige, offene Fragen aber noch immer nicht geklärt. Für zahlreiche Nutzer stand schon mit dem Antrag auf das Insolvenzverfahren nach japanischem Recht fest, dass ihre Bitcoins/Vermögen unwiederbringlich verloren sind. Das Unternehmen konnte allerdings die Verluste durch das Auffinden von gut 200.000 Bitcoins eingrenzen. Mit der Abwicklung könnte sich nun eine Schadensersatzpflicht ergeben. Generell steht den geprellten Kunden der Weg der Klage offen.
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