UK: 4 Monate Haft wegen verschwiegenem Passwort
Die Haftstrafe, die in Großbritannien verhängt wird, wenn man sich weigert, der Polizei ein Passwort auszuhändigen, pendelt sich offenbar bei vier Monaten ein. Erneut wurde ein Gefängnisaufenthalt in diesem Umfang verhängt.
Betroffen ist diesmal ein Mann, der bereits wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Haft sitzt. Er soll mit einer Gruppe anderer einen Anschlag auf eine Militärbasis im britischen Luton geplant haben. Das Ziel bestand wohl darin, ein ferngesteuertes Spielzeugauto unter dem Tor hindurchfahren zu lassen und einen von diesem transportierten Sprengsatz zur Explosion zu bringen.
In dem Verfahren kamen auch abgefangene Kommunikationsvorgänge zur Sprache, bei denen es um mögliche Anschläge auf andere Einrichtungen ging. Darunter fanden sich Objekte des Geheimdienstes MI5, der US Air Force und der nationalistischen Organisation English Defence League. Der Angeklagte wurde in dem Prozess zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Des weiteren ermittelten die Behörden außerdem wegen des Verdachts auf Betrug gegen den Mann. Besonders von Interesse für die Fahnder war dabei ein USB-Stick, der bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt wurde. Allerdings war dieser verschlüsselt. Als die Behörden nach dem Passwort fragten, behauptete der Beschuldigte, dass er es vergessen habe.
Erst später, nachdem die ihm gesetzten Fristen zur Herausgabe des Passworts abgelaufen waren, teilte er es den Ermittlern schließlich doch noch mit. Auf dem Speichermedium fanden die Fahnder vor allem islamistisches Propaganda-Material, das aus dem Internet heruntergeladen war. Offenbar hatte der Beschuldigte befürchtet, dass ihm dies im vorhergehenden Verfahren zusätzlich zur Last gelegt werden sollte.
Darauf deuten Aussagen von Behördenvertretern hin, dass er sich erst dazu überreden ließ, die Kennung zu verraten, als man ihm erklärte, dass es hier lediglich um die Suche nach Beweisen wegen der Betrugsvorwürfe ging. Solche fanden sich auf dem USB-Stick letztlich nicht. Weil er aber eben nicht innerhalb der Fristen reagiert hatte, verurteilte man ihn in einem weiteren Verfahren, das nicht einmal eine halbe Stunde dauerte, zu weiteren vier Monaten Haft.
Die Gesetzgebung in Großbritannien sieht vor, dass man wegen eines solchen Vergehens sogar bis zu fünf Jahren ins Gefängnis kommen kann. In einem früheren Verfahren hatte ein Gericht es allerdings auch bei vier Monaten Strafe belassen. In Deutschland drohen hingegen keine Konsequenzen, wenn man ein Passwort nicht verrät. Denn Angeklagte haben das Recht, Informationen zurückzuhalten, mit denen sie sich möglicherweise selbst belasten können.
In dem Verfahren kamen auch abgefangene Kommunikationsvorgänge zur Sprache, bei denen es um mögliche Anschläge auf andere Einrichtungen ging. Darunter fanden sich Objekte des Geheimdienstes MI5, der US Air Force und der nationalistischen Organisation English Defence League. Der Angeklagte wurde in dem Prozess zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Des weiteren ermittelten die Behörden außerdem wegen des Verdachts auf Betrug gegen den Mann. Besonders von Interesse für die Fahnder war dabei ein USB-Stick, der bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt wurde. Allerdings war dieser verschlüsselt. Als die Behörden nach dem Passwort fragten, behauptete der Beschuldigte, dass er es vergessen habe.
Erst später, nachdem die ihm gesetzten Fristen zur Herausgabe des Passworts abgelaufen waren, teilte er es den Ermittlern schließlich doch noch mit. Auf dem Speichermedium fanden die Fahnder vor allem islamistisches Propaganda-Material, das aus dem Internet heruntergeladen war. Offenbar hatte der Beschuldigte befürchtet, dass ihm dies im vorhergehenden Verfahren zusätzlich zur Last gelegt werden sollte.
Darauf deuten Aussagen von Behördenvertretern hin, dass er sich erst dazu überreden ließ, die Kennung zu verraten, als man ihm erklärte, dass es hier lediglich um die Suche nach Beweisen wegen der Betrugsvorwürfe ging. Solche fanden sich auf dem USB-Stick letztlich nicht. Weil er aber eben nicht innerhalb der Fristen reagiert hatte, verurteilte man ihn in einem weiteren Verfahren, das nicht einmal eine halbe Stunde dauerte, zu weiteren vier Monaten Haft.
Die Gesetzgebung in Großbritannien sieht vor, dass man wegen eines solchen Vergehens sogar bis zu fünf Jahren ins Gefängnis kommen kann. In einem früheren Verfahren hatte ein Gericht es allerdings auch bei vier Monaten Strafe belassen. In Deutschland drohen hingegen keine Konsequenzen, wenn man ein Passwort nicht verrät. Denn Angeklagte haben das Recht, Informationen zurückzuhalten, mit denen sie sich möglicherweise selbst belasten können.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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