UK: Haft wegen Verschweigen von Passwort
Der Liverpooler wurde bereits im Mai vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verhaftet. Im Zuge der Ermittlungen sollten auch die Inhalte auf seinem PC ausgewertet werden. Allerdings sind diese mit einem langen Passwort geschützt.
Wie die Sendeanstalt 'BBC' berichtet, weigerte der Beschuldigte sich, den Zugangscode preiszugeben. Daraufhin wurde er im September vor Gericht gestellt. Der Preston Crown Court verurteilte ihn schließlich gestern zu 16 Wochen Haft.
Grundlage des Urteils ist der so genannte Regulation of Investigatory Powers Act 2000. Das Gesetz verpflichtet Beschuldigte in Strafverfahren zur Kooperation mit den ermittelnden Beamten. Dies schließt auch die Herausgabe von Passwörtern mit ein.
Trotz der verhängten Haftstrafe weigert sich der Jugendliche aber weiterhin, die Kennung zu verraten. Die Polizei versucht deshalb weiterhin auf anderen Wegen Zugang zu den Daten zu bekommen. Je nach eingesetztem Verschlüsselungssystem dürfte dies allerdings ein sehr langwieriges, wenn nicht gar unmögliches Unterfangen sein.
In Deutschland wäre eine solche Verurteilung nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Angeklagte haben das Recht, eine Aussage, mit der sie sich selbst belasten könnten, zu verweigern. Dazu gehört auch, Passwörter zu verschlüsselten Dateien oder Datenträgern verschweigen zu dürfen, ohne, dass ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
Wie die Sendeanstalt 'BBC' berichtet, weigerte der Beschuldigte sich, den Zugangscode preiszugeben. Daraufhin wurde er im September vor Gericht gestellt. Der Preston Crown Court verurteilte ihn schließlich gestern zu 16 Wochen Haft.
Grundlage des Urteils ist der so genannte Regulation of Investigatory Powers Act 2000. Das Gesetz verpflichtet Beschuldigte in Strafverfahren zur Kooperation mit den ermittelnden Beamten. Dies schließt auch die Herausgabe von Passwörtern mit ein.
Trotz der verhängten Haftstrafe weigert sich der Jugendliche aber weiterhin, die Kennung zu verraten. Die Polizei versucht deshalb weiterhin auf anderen Wegen Zugang zu den Daten zu bekommen. Je nach eingesetztem Verschlüsselungssystem dürfte dies allerdings ein sehr langwieriges, wenn nicht gar unmögliches Unterfangen sein.
In Deutschland wäre eine solche Verurteilung nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Angeklagte haben das Recht, eine Aussage, mit der sie sich selbst belasten könnten, zu verweigern. Dazu gehört auch, Passwörter zu verschlüsselten Dateien oder Datenträgern verschweigen zu dürfen, ohne, dass ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
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Christian Kahle
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