RedTube-Abmahnungen:
Gericht räumt Fehler ein
Die Aufregung um die Abmahnungen gegen mutmaßliche Nutzer des Streaming-Portals RedTube scheint nun sogar dazu zu führen, dass das zuständige Gericht zu ungewöhnlichen Maßnahmen greift.
Für gewöhnlich revidiert ein solches Entscheidungen, die zu Anordnungen oder Verfügungen führten, durch ein Urteil im Hauptsacheverfahren. Nun erklärte das Landgericht Köln allerdings, dass einige seiner Kammern, die Anträgen zur Herausgabe von Nutzerdaten stattgaben, dazu neigen würden, nicht mehr an ihrer bisherigen Einschätzung der Sachlage festzuhalten. Das berichtet das Medienmagazin Meedia.
Von einigen Kammern waren die Anträge ohnehin abgelehnt worden, andere verfügten hingegen, dass die Deutsche Telekom Informationen herausgeben müsse, die letztlich für das Zustellen von Abmahnungen eingesetzt wurden. Diese kämen jetzt zunehmend zu der Einschätzung, dass sie eine solche Entscheidung nun nicht mehr treffen würden, da die Rechte der Anschlussinhaber verletzt würden.
Neben zahlreichen Anträgen auf Akteneinsicht muss das Gericht bereits rund 50 Beschwerden in der Sache bearbeiten. Wie das Gericht mitteilte, habe man sich außerdem entschlossen, zwei Akten aus Abteilungen, bei denen das Ersuchen der Abmahnenden zurückgewiesen wurde, öffentlich zu machen. Damit soll dem großen öffentlichen Interesse an der Angelegenheit Rechnung getragen werden.
Die Richter räumen auch ein, dass womöglich nicht einmal eine Rechtsverletzung stattfand, als die Nutzer sich den Stream angesehen haben. Wegen des Verdachts, dass die Abmahnenden ihre Anträge bewusst so formuliert haben, dass das Gericht vom klassischen Filesharing ausgehen konnte, ermittelt inzwischen bereits die Staatsanwaltschaft.
Es dürfte auch ein Zeichen dafür sein, dass den zuständigen Stellen beim Gericht die Sache etwas peinlich ist, wenn nun versucht wird, möglichst zügig eine Aufarbeitung zu gewährleisten. Betroffenen und ihren Anwälten werden beispielsweise Hinweise gegeben, wie eine möglichst schnelle Bearbeitung unterstützt werden kann. Mit ersten konkreten Entscheidungen dürfte im Januar zu rechnen sein.
Von einigen Kammern waren die Anträge ohnehin abgelehnt worden, andere verfügten hingegen, dass die Deutsche Telekom Informationen herausgeben müsse, die letztlich für das Zustellen von Abmahnungen eingesetzt wurden. Diese kämen jetzt zunehmend zu der Einschätzung, dass sie eine solche Entscheidung nun nicht mehr treffen würden, da die Rechte der Anschlussinhaber verletzt würden.
Neben zahlreichen Anträgen auf Akteneinsicht muss das Gericht bereits rund 50 Beschwerden in der Sache bearbeiten. Wie das Gericht mitteilte, habe man sich außerdem entschlossen, zwei Akten aus Abteilungen, bei denen das Ersuchen der Abmahnenden zurückgewiesen wurde, öffentlich zu machen. Damit soll dem großen öffentlichen Interesse an der Angelegenheit Rechnung getragen werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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