Bestandsdatenauskunft:
Verfassungsklage läuft an

Die bereits vor einiger Zeit angekündigte Verfassungsklage gegen die so genannte Bestandsdatenauskunft läuft nun an. Über 6.000 Bürger wenden sich dabei an das Bundesverfassungsgericht.
Deutschland, Bundesverfassungsgericht, Richter
Bundesverfassungsgericht
Initiiert wurde die Klage von Katharina Nocun, der politischen Geschäftsführerin der Piratenpartei, und Patrick Breyer, der für die Partei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt und schon einmal in Karlsruhe erfolgreich gegen die entsprechende Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgegangen war. Beide waren lange vor ihrem Engagement bei den Piraten als Datenschutz-Aktivisten bekannt.

"Das neue Telekommunikationsgesetz zeigt erschreckende Parallelen zum NSA-Skandal. Das Schnüffelgesetz ermöglicht es, automatisiert hochprivate Daten wie Passwörter abzufragen. Internetnutzer dürfen schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und ohne richterliche Prüfung von Behörden identifiziert werden, und Geheimdienste bekommen sogar einen generellen Freifahrtschein für die Identifizierung von Nutzern", erklärte Nocun ihre Kritik an der Regelung.

Zur Stunde werden die Vollmachten der Bürger, die sich der Klage anschließen wollen, von Helfern der Partei in Berlin sortiert. 18 Aktenordner füllen sie immerhin. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik beaufsichtigt die Aufbereitung der Dokumente und wird diese stellvertretend beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Ursprünglich hatte die letzte rot-grüne Regierung die Bestandsdatenauskunft eingeführt. Auf Initiative Breyers wurde diese dann Anfang 2012 für verfassungswidrig erklärt. Im März dieses Jahres verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union, FDP und SPD eine überarbeitete Fassung des entsprechenden Bereiches im TKG, die nach Ansicht der Kläger aber erneut gegen das Grundgesetz verstößt.

"Die etablierten Parteien sind erkennbar unfähig, verfassungskonforme Gesetze zu erlassen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft verfehlt nicht nur die verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern ist durch die vorgesehenen Schnittstellen sogar noch ausgeweitet worden", führte Breyer aus.
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