Bei Kim Dotcom-Festnahme war XKeyScore im Spiel

Bei den Ermittlungen gegen Kim Dotcom und dessen Filehosting-Unternehmen Megaupload konnten die Behörden in Neuseeland wohl auch auf Informationen setzen, die vom Überwachungsprogramm XKeyScore gesammelt wurden.
Auf entsprechende Hinweise ist der Blogger Keith Ng in den Ermittlungsakten zu dem Fall gestoßen. Demnach habe die Organised and Financial Crime Agency New Zealand (OFCANZ), eine Polizeiorganisation zur Bekämpfung von organisierter und Wirtschaftskriminalität, bei ihrer Arbeit das Government Communications Security Bureau (GCSB) um Hilfe gebeten.

Beim GCSB handelt es sich um die neuseeländische Version des US-Geheimdienstes NSA. Dieses ist ebenfalls für die Überwachung von Telekommunikaitionswegen zuständig und beobachtet im Rahmen des Five-Eyes-Abkommens, in dessen Rahmen die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands vereinbart wurde, die Pazifikregion.

Laut den Unterlagen wurde den Ermittlern eine Liste so genannter Selectors übergeben, nach denen E-Mails und andere Kommunikationsinhalte durchsucht werden sollten. Selectors ist auch der Begriff, der im XKeyScore-Programm der NSA verwandt wird.

In den Akten sind auch verschiedene Details enthalten, nach denen die Kommunikation durchsucht wurde. Darunter finden sich die E-Mail-Adresse von Dotcom sowie die Adressen von Proxy-Servern, die von den Beteiligten an Megauplod genutzt wurden. Klar wird auch, dass ebenfalls die Megaupload-Mitbegründer Bram van der Kolk und Sven Ecthernach sowie Kim Dotcoms Frau Mona Ziele der Überwachung waren.

Auf dem Dokument geht weiterhin hervor, dass im Zuge der Beobachtung durch die Geheimdienste auch Echtzeitdaten an Internet-Knoten mitgeschnitten wurden. Verschiedene Informationen in den Papieren sind aber auch geschwärzt und unterliegen der Geheimhaltung. Das Gericht hat in verschiedenen Detailfragen bereits klargestellt, dass die Überwachung nicht rechtmäßig war - unter anderem daher, weil das GCSB die Kommunikation von neuseeländischen Staatsbürgern wie van der Kolk nicht überwachen darf.

Der Fall macht aber auch deutlich, dass die Überwachungs-Maschinerie keinesfalls nur der Abwehr von Terroristen dient, wie es die zuständigen Stellen nicht müde werden zu betonen. Hier geht es nicht einmal um schwere Kriminalität, sondern die Spionage der Geheimdienste richtete sich gegen eine Gruppe von Menschen, denen lediglich die Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurde.
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